Bei den Infomärkten in Bitz (im Bild) und Winterlingen haben sich 2016 zahlreiche potenziell Betroffene informiert. Archiv-Foto: Retter Foto: Schwarzwälder Bote

Windpark: Stellungnahme des Gemeinderats und des Bürgermeisters / Plädoyer für regenerative Energien

Eine gemeinsame Stellungnahme haben der Gemeinderat von Winterlingen und Bürgermeister Michael Maier zur aktuellen Diskussion um den geplanten Windpark Winterlingen abgegeben. Sie bekräftigen darin ihr "Ja" zu dem Projekt.

Winterlingen. Im Juli 2001 hat der Gemeinderat erstmals "grünes Licht" für die Windkraft auf Winterlinger Gemarkung gegeben. Aufgrund der politischen Zielvorgabe des Landes Baden-Württemberg und des Erlasses des Landesplanungsgesetzes und des Windenergieerlasses wurden die Gemeinden verpflichtet, geeignete Vorrangflächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Die Gemeinde Winterlingen verzichtete auf das Ausweisen von Vorrangflächen für Windenergieanlagen. "Dadurch ist bis dato heute die komplette Gemarkung der Gemeinde Winterlingen für die Bebauung mit Windkraftanlagen offen, sofern der jeweilige Interessent eine Baugenehmigung erhält", heißt es in einer Stellungnahme der Kommune.

Im April 2013 fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss, dass gemeindeeigene Flächen für den Bau zur Verfügung gestellt werden. Im gleichen Jahr fand eine Besichtigungsfahrt in den Schwarzwald statt. Parallel ging eine Anfrage der Winterlinger Bürgerenergiegenossenschaft bezüglich des Verpachtens von möglichen Standorten ein. Die in Frage kommenden Flächen – etwa im Bereich Blättringen – untersuchte ein Fachbüro auf Genehmigungsfähigkeit. Dabei blieben die jetzt bekannten Flächen Richtung Bitz übrig. Der Gemeinderat besichtigte die möglichen Standorte und genehmigte einen entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Winterlinger Bürgerenergiegenossenschaft.

Anfang 2015 begannen die notwendigen Messungen in Sachen Wind an den geplanten Standorten. 2016 beschlossen die Verantwortlichen Infomärkte zum Thema in Winterlingen und Bitz. Am 9. Dezember 2016 erteilte das Landratsamt eine Teilgenehmigung für den Bau von vier Windkraftanlagen.

Durch den Wechsel des Investors zur Firma Enerkraft und dem nochmaligen Wechsel zur Vortex Energy kam es zu einer Neubeantragung einer emissionsschutzrechtlichen Genehmigung von sieben Anlagen. Vortex Energy hat sich dazu entschieden, ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung zu wählen. Das Landratsamt wird nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung einen Erörterungstermin Ende Mai mit den Widersprechern veranstalten.

"Der Gemeinderat von Winterlingen steht nach wie vor zur Umsetzung der politischen Zielvorgabe des Ausbaus der regenerativen Energien", heißt es in der Stellungnahme weiter. Leider ließen sich Windkraftanlagen nicht irgendwo "verstecken". Diese Beeinträchtigung des Landschaftsbildes lasse sich nicht wegdiskutieren.

Die Abstandsflächen, die in Baden-Württemberg vorgegeben sind – 700 Meter zur Wohnbebauung – würden mit 1600 Metern zur Ortsrandlage Bitz und 1900 Metern zur Fachbergsiedlung Winterlingen weit überschritten. Für das Einzelgehöft Hermannslust gälten andere gesetzliche Abstandsflächen. Dadurch dürfte es auch zu keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Infraschall kommen, sagt die Kommune. Das entspreche auch den Expertenmeinungen.

Dass ein solches Projekt auch zu Verunsicherung und Gegnern führe, liege in der Natur der Sache. "Die bisher vorgebrachten Argumente gegen den Bau der Windkraftanlagen sind ernst zu nehmen und werden durch die Genehmigungsbehörde genauestens geprüft und abgewogen", ist der Stellungnahme zu entnehmen. Sollten Genehmigungshindernisse bestehen, werde das Landratsamt sicherlich keine Genehmigung erteilen.

Die Wirtschaftlichkeit des Projektes werde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. Sollte keine Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden, werde keine Genehmigung erteilt.

Der Gemeinderat habe die gesetzlichen Zielvorgaben im Bereich des Klimaschutzes und der Energiewende ernst genommen und 2013 entsprechende Weichen gestellt. Ein Gestattungsvertrag für das Benutzen gemeindeeigener Flächen wurde 2014 abgeschlossen. Er hat heute noch Gültigkeit. "Wir können diesen Vertrag auch nicht einfach aufkündigen. Wir würden in diesem Fall vertragsbrüchig", betonen die Gemeindevertreter. Das hätte rechtliche Konsequenzen. Zum jetzigen Zeitpunkt entscheidet die Genehmigungsbehörde.

"Die Verwaltung und der Gemeinderat von Winterlingen haben sich intensiv mit dem Thema Windkraft auseinandergesetzt und ein solches Projekt keineswegs leichtfertig durchgewunken."