Mehrere Pfarrer sprachen sich im Gottesdienst in Winterlingen gegen die Segnung der Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren aus. Foto: Göttling Foto: Schwarzwälder Bote

"Ehe für alle": Bekenntnisgemeinde lehnt Beschluss ab / Protestbrief an Landesbischof Frank Otfried July

Bei einem ökumenischen Bekenntnisgottesdienst in der evangelischen Pfarrkirche in Winterlingen hat sich Pfarrer Ernst Nestele gemeinsam mit einigen Kollegen gegen den Segen der Kirche für homosexuelle Paare ausgesprochen.

Winterlingen. "Wir bitten inständig, das neue Gesetz anlässlich der bürgerlichen Eheschließung nicht in Kraft zu setzen, sondern die bisher geltenden Richtlinien unverändert beizubehalten", erklärte Pfarrer Ernst Nestele in einem Schreiben an die Leitung der evangelische Landeskirche Württemberg. Ein Satz, der harmlos klingt, aber gewaltig Zündstoff birgt und einen tiefen Riss innerhalb der evangelischen Landeskirche in der Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Partner im Gottesdienst demonstriert.

Die Meinung Nesteles teilen auch sein Kollege Andreas Heid, der Landessynodale Philippus Maier aus Albstadt-Onstmettingen, der katholische Pfarrer Nikolaus Ostrowitzki von der Seelsorgeeinheit Straßberg-Veringen, Pastor Günther Röhm von der Süddeutschen Gemeinschaft im Bezirk Albstadt und Tobias Eißler aus Ostfildern, Vorsitzender der etwa 100 Pfarrer umfassenden Arbeitsgemeinschaft "Confessio" und des Netzwerks "Bibel und Bekenntnis" in Württemberg. Zudem setzten 335 Geistliche ihre Signaturen unter eine Unterschriftenaktion gegen das Gesetz zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.

Nestele wandte sich gegen das von der württembergischen Landessynode nach heftigen Debatten am 23. März beschlossene "kirchliche Gesetz zur Einführung einer Ordnung des Gottesdienstes anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei Personen, von denen mindestens eine Person weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehört, der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe".

Bestreben nach Einheit und Frieden

Der Theologe begründete seine Ablehnung des Gesetzes damit, dass er seinem Ordinationsgelöbnis gemäß verpflichtet sei, in seinem Teil dafür Sorge zu tragen, dass "falscher Lehre, Unordnung und Ärgernis in der Kirche gewehrt" werde. Nestele meinte, dass das Gesetz unterschiedliche Rechtsstände zwischen den Kirchengemeinden entstehen lasse, was dem Bestreben nach Einheit und Frieden innerhalb der Kirche entgegenstehe, ökumenische Gemeinschaft durch das Brechen eines "magnus consensus" beeinträchtige und dem interreligiösen Gespräch schade. In seiner Predigt verglich der vierfache Familienvater das neue Gesetz, das am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten soll, mit einem "Türöffner", der Wege in die falsche Richtung aufmache.

Eißler rief dazu auf, "einmütig für den Glauben des Evangeliums" zu kämpfen und in der Liebe Jesu zu leben – auch gegenüber Homosexuellen. Nestele betonte: "Jeder Gottesdienstbesucher wird unter den Segen Gottes gestellt." Einen zusätzlichen "neuen Gottesdienst", der anlässlich der im Deutschen Bundestag beschlossenen "Ehe für alle" eingeführt werde, jedoch nicht in der Bibel begründet sei, lehnte der Pfarrer hingegen mit Verweis auf die Barmer Theologische Erklärung aus dem Jahr 1934 ab. "Das kirchliche Verständnis davon, was Ehe bedeutet, ist der Kirche durch die Heilige Schrift und durch das daran gebundene Bekenntnis vorgegeben. Wir müssen Gott mehr gehorchen als den Menschen." Daher sei es widersinnig, Veränderungen der bürgerlichen Ehegesetzbarkeit schrittweise kirchlich zu übernehmen. Auch homosexuellen Paaren gegenüber sei es unehrlich, "wenn wir einen Segen versprechen, zu dessen Erteilung wir nicht befugt sind".

Keine Verurteilung wegen Sexualität

Nestele nahm in den Debatten um das neue Gesetz wahr, dass sie nur ein Einstieg in tiefe und weitergehende theologische Veränderungen sein sollen, die er wie viele andere Pfarrer und Gläubige nicht mittragen könne. "Ich verurteile selbstverständlich niemanden aufgrund seiner sexuellen Orientierung", unterstrich Nestele.

Mit dem neuen Gesetz der evangelischen Landeskirche in Württemberg können ab Januar einzelne Kirchengemeinden öffentliche Gottesdienste anlässlich der bürgerlichen Eheschließung zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Personen durchführen. Wie sich der Gottesdienst inhaltlich gestaltet, überlässt der Oberkirchenrat den Kirchengemeinden.

Gewollt sind Segnungen von Einzelpersonen, statt des Paares. Laut Kritikern ist diese Trennung aber in der Praxis schwierig zu vernehmen. Nestele meint im Interview: "Wohin der Weg geht, zeigen uns längst andere Landeskirchen." Dort werde es für Pfarrer langsam schwierig, die eine kirchliche Trauung homosexueller Paare aus Gewissensgründen nicht vornehmen wollten.