Nicht den Stein, sondern den Rasen des Anstoßes zeigt dieses Foto: den Sportplatz des FC Winterlingen. Der Kicker in der Bildmitte spielte in der gestrigen Gerichtsverhandlung übrigens auch eine Rolle, zumindest eine indirekte. Es handelt es sich um Landrat Günther-Martin Pauli. Foto: Archiv

Verwaltungsgericht entscheidet: Neue Lärmmessungen auf dem umstrittenen Winterlinger Gelände sollen Klarheit bringen.

Winterlingen/Sigmaringen - Darf weiterhin auf einem Sportplatz des FC Winterlingen Fußball gespielt werden und wenn ja, wie oft, von wem und wie lange? Dieser Frage ging gestern das Verwaltungsgericht in Sigmaringen nach. Seine Entscheidung: Neue Lärmmessungen sind erforderlich.

Streitgegenstand war eine immissionsschutzrechtliche Anordnung des Landratsamts Zollernalb, gegen die ein Anwohner geklagt hatte. Er sieht sich durch den Lärm des Trainings- und Turnierbetriebs in unzumutbarer Weise belästigt. Die Vorgeschichte: Bereits vor über 20 Jahren hatte der jetzige Kläger einen Prozess in dieser Sache angestrengt; als Folge der Klage war seinerzeit der Spielbetrieb eingeschränkt worden: Der Platz stand weiterhin fürs Training und für Turniere, aber nicht mehr für die Rundenspiele zur Verfügung.

Nach einem weiteren Vorstoß des Anwohners im Jahre 2010 kam es in einem außergerichtlichem Vergleich zu einer weiteren Einschränkung: Der Platz muste spätestens um 21 Uhr geräumt sein. Dieser Vergleich sollte Bestand haben, bis das Landratsamt auf der Grundlage von Lärmmessungen erneut entscheiden würde. Die Messergebnisse lagen 2012 vor und laut dem Landratsamt im zulässigen Bereich. Zu einer Rückkehr zur alten Regelung kam es jedoch nicht, weil der Anwohner vor Gericht zog.

Gemüter offensichtlich erhitzt

Rund 30 Personen saßen gestern im Gerichtssaal – die Gemüter sind infolge des seit Jahren andauernden Streits offensichtlich erhitzt; immer wieder wurde leise, aber erregt diskutiert, und gelegentlich gab es Zwischenrufe. Die Materie ist komplex, die aktenkundigen Vorgänge reichen bis 1949 zurück, auch das Flutlicht war jahrelang ein Stein des Anstoßes gewesen. In der gestrigen Gerichtsverhandlung waren die Fronten so verhärtet wie nur möglich: Der Kläger fordert, dass die Nutzung des Platzes vollständig eingestellt wird, der Verein wiederum sieht sich durch die Messergebnisse des Landratsamts in seiner Position bestätigt. Er geht nun seinerseits in die Offensive und verlangt, den Platz wieder in vollem Umfang nutzen zu dürfen.

Und das Gericht? Befand gestern, dass mit der Forderung des Vereins wiederum neue Voraussetzungen vorlägen: Die Lärmmessungen aus den vergangenen drei Jahren seien bei inhaltlich und zeitlich eingeschränkter Platznutzung vorgenommen worden; sollte diese Nutzung wieder ausgeweitet werden, sollten gar wieder Rundenspiele mit Publikum ausgetragen werden, dann sei mit einem weiteren Lärmanstieg zu rechnen, und der mache neue Messungen erforderlich. Der Vorschlag des Gerichts: Der Vergleich von 2010 wird für die Dauer eines "Tests" ausgesetzt, der vom 15. April bis 15. Juni 2014 stattfinden soll. In diesen zwei Monaten darf der Platz uneingeschränkt genutzt und bespielt werden; parallel dazu wird der Lärm neu gemessen. Wenn die Daten vorliegen, soll das Landratsamt in Balingen erneut entscheiden. Auch der Kläger erklärte sich mit diesem Vorschlag einverstanden.