Im Oberndorfer Gemeinderat führen Windräder zu Diskussionen (Symbol-Foto). Foto: red13fotostudio - stock.adobe.com

Die Beffendorfer Bürger fühlen sich von den geplanten Flächen für Windkraftanlagen massiv umschlossen. In der Sitzung des Oberndorfer Gemeinderates wurde darum gerungen, die Abstände zu herkömmlichen Siedlungsgebieten auf 1000 Meter festzulegen.

Das Thema sorgt landauf, landab für Diskussionspotenzial – Windkraft.

 

So auch im Oberndorfer Gemeinderat. Michael Lübke, Verwaltungsleiter Planen und Bauen, erläutert, dass nach des gesetzlichen Vorgaben des Landes mindestens 1,8 Prozent der Fläche für Windkraftanlagen und 0,2 Prozent für Photovoltaikanlagen festzulegen seien.

Viele Kriterien zu beachten

Der Planungsentwurf für „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen enthalte aktuell 2,3 Prozent für Windkraft und 0,27 Prozent für Photovoltaik.

„Es gibt eine siebenseitige Liste von Kriterien“, erklärt Lübke. Natur- und Artenschutz spielten ebenso eine Rolle wie der Abstand zu Gebäuden und die Windhöffigkeit – also ob überhaupt genügend Wind zum Betreiben eines Windrades vorhanden ist.

Abstand erweitern

Die Abstandsregelung bei normalen Wohngebieten betrüge 750 Meter, bei speziellen Gebäuden, beispielsweise Krankenhäuser, seien 1000 Meter vorgegeben.

Dieser Sachverhalt ist Roland Lauble, Ortsvorsteher von Beffendorf, ein Anliegen. Die möglichen Gebiete hätten eine „umzingelnde Wirkung“, so dass der Ort von drei Seiten massiv umschlossen sei. „Der Ortschaftsrat will den Abstand zum Siedlungsgebiet auf 1000 Meter vorschlagen“, erklärt er.

Differenzen zwischen Verwaltung und Ort

Anhand einer Karte verdeutlicht der Verwaltungsplaner, dass die Abstände bei Beffendorf überall gut 900 Meter darstellten. „Damit sind wir weit über den gesetzlich vorgeschriebenen 750 und fast an den 1000 Meter“, hält er fest.

Foto: Stadt Oberndorf

Die Verwaltung sähe jedoch nur dann eine umfassende Wirkung, wenn auch alle drei Planflächen 11, 19 und 20 tatsächlich errichtet werden sollten. In diesem Fall wolle sie sich in ihrer Stellungnahme auch für einen höheren Abstand stark machen.

Bayern ist nicht Baden-Württemberg

Siegmar Wehner (FWV) fragt nach, ob es nicht möglich sei, die kritischen Flächen – also knapp 100 Meter – im Plan einfach abzuschneiden. „Ein Abstand von 1000 Meter wird die Windkraft in dem Gebiet nicht unmöglich machen“, vermutet er.

Bürgermeister Matthias Winter betont, dass die Vorgabe von 1000 Meter für Wohnbebauung, wie sie etwa in Bayern festgelegt wurde, für Baden-Württemberg nicht existiere. Hier habe man sich an den gesetzlich vorgeschriebenen 750 Meter zu orientieren.

Gleiche Maßstäbe für alle?

Auch bei dem „Abschneiden“ von Flächen ist er skeptisch. „Bei den Windkraftanlagen gibt es untereinander Verwirbelungen, da kann man nicht einfach ein Windrad rausnehmen“, gibt er zu bedenken.

Martin Karsten (CDU) mahnt an, dass die Privilegierung der Gebiete nicht an der Abstandsdebatte scheitere. „Es ist wichtig, dass die Pachtgelder der öffentlichen Hand zugute kommen“, ruft er dem Gremium in Erinnerung.

Darüber hinaus appelliert er, bei Beffendorf die gleichen Maßstäbe anzulegen, wie sie alle anderen Orte ebenfalls unterliegen.

Stellungnahme trägt Sachverhalt Rechnung

Wehner stellt schließlich einen Antrag, dass man sich an den Vorschlägen des Beffendorfer Ortschaftsrates orientiere und den Abstand auf 1000 Meter ausweite. Dies solle auch dann der Fall sein, wenn nur ein oder zwei Planflächen mit Windrädern bebaut würden.

Der Antrag wird von der Mehrheit des Gemeinderates angenommen. Er wird in die kommunale Stellungnahme der Stadt einfließen.

Diese muss, wie die Erläuterungen anderer Städte, Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange, dem Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg bis zum 8. April zukommen.