Ein Mann hat einen Rehbock im Visier. (Symbolfoto) Foto: tiagozr - stock.adobe.com

Jäger haben in Balingen-Ostdorf einen toten Rehbock gefunden – erschossen von Wilderern. Das sagen Polizei und Landesjagdverband zu dem Fall.

Eine Nachricht machte per Whatsapp unter den Jagdkameraden die Runde. Darin steht unter anderem: „Es ist davon auszugehen, dass der Wilderer zunächst zu Fuß mit schallgedämpfter großkalibriger Waffe mit Nachtsichttechnik und Jagdmunition wildert und später das Wild mit einem Fahrzeug abtransportiert.“

 

Geschehen ist das Ganze in der Jagd von Friedrich Schuler. Seine Frau Angelika gegenüber unserer Redaktion: „Wir wollen den Vorfall nicht hochkochen und nichts weiter sagen.“ Gleichwohl ist sie einverstanden, dass unsere Redaktion aus der Nachricht zitiert. Denn: „Bereits in der Vergangenheit wurden Schüsse in diesem und angrenzenden Revieren gehört, die keinem berechtigten Jäger zugeordnet werden konnten.

Jäger zeigen den Fall bei der Polizei an

Die Jäger haben Anzeige erstattet. Beim Polizeipräsidium Reutlingen weiß man, dass Wilderei so selten gar nicht vorkommt. 2018 wurden 17 Fälle zur Anzeige gebracht, sagt Pressesprecher Martin Raff. Nach einem Rückgang in den Coronajahren wurden 2022 14 Fälle gemeldet. „Man hat das tote Tier, aber längst keinen Täter“, so Raff. Etwa jeder fünfte Fall werde aufgeklärt.

René Greiner ist Sprecher des Landesjagdverbands in Stuttgart. Auf die Frage, wie der Verband zu Wilderei steht, sagt er: „Das ist illegal und in keiner Art und Weise zu vertreten.“ Greiner weiß, dass solche Taten öfter vorkommen, als man denke. „Viele verorten das in der Kaiserzeit, aber man muss nur an Kusel denken.“ Dort hatte ein Wilderer Ende 2022 bei einer Fahrzeugkontrolle zwei Polizisten erschossen.

Greiner: „Die Täter sind gefährlich und kriminell.“

„Diese Leute haben eine hohe kriminelle Energie und sind bewaffnet“, warnt Greiner. Man sollte auf gar keinen Fall selbst die Verfolgung aufnehmen, sondern still beobachten und die Polizei informieren. Und jeden Fall dokumentieren und anzeigen, auch die aus benachbarten Jagden. „Die Pächter kennen sich untereinander und sind vernetzt.“

Warum jemand so etwas macht? Greiner spekuliert auf den Fleischgewinn und finanzielle Interessen. Ein küchenfertig ausgenommenes Reh werde mit bis zu 150 Euro aufgerufen.

Haftstrafe oder Geldstrafe drohen

Wer erwischt wird, dem droht eine Geld- oder Haftstrafe. Wilderei wird im Strafgesetzbuch unter dem Paragraf 292 geführt. Darin heißt es: „Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts (...) dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich (...) zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Mit anderen Worten: Wildern ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, für die man ins Gefängnis gehen kann.