Die Hitzewelle hat zu einer erheblichen Waldbrandgefahr geführt. Foto: Stadt Wildberg

Andauernde Hitzewelle. Waldbrandgefahr steigt mit jedem Tag. Sicherheitsvorkehrungen notwendig.

Wildberg - Grillen gehört für viele zu einem schönen Sommer einfach dazu. An den Grillstellen der Stadt Wildberg kann man diesem Vergnügen aber bis auf Weiteres nicht mehr nachgehen. Wegen der Trockenheit hat die Stadt die eigenen Grillstellen gesperrt.

Die tagelang andauernde Hitzewelle hat zu einer erheblichen Waldbrandgefahr geführt. Aus diesem Grund sieht die Stadt Wildberg keine andere Möglichkeit, als sämtliche Grillstellen im Stadtgebiet ab sofort bis auf Weiteres zu sperren. In einer Pressemitteilung bittet die Stadt eindringlich darum, das Verbot zu beachten und einzuhalten.

Betroffen sind folgende Grillstellen: In Schönbronn der Grillplatz Höhenhof, in Gültlingen der Grillplatz Sieben Tannen, der Grillplatz Kapf und die Forst-Hütte; in Sulz am Eck die Hüter Hütte, die MSC-Hütte und die Grillhütte Sulzer Eck. Im Gebiet der Kernstadt Wildberg selbst sind es die Grillplätze C-Startstelle (Westhang), Fliegerle, in der Lützenschlucht sowie die Kengelhütte.

Glasscherbe als Auslöser

"Eine Großzahl von Waldbränden wird durch Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit verursacht", heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben der Stadt. "Allein durch eine Glasscherbe, die wie eine Lupe als Brennpunkt wirkt, könnten beispielsweise erhebliche Flächenbrände entstehen. Es drohen verheerende Folgen, wie ganz aktuell das traurige Beispiel Griechenlands zeigt."

Siehe auch: Waldbrände - auch Schwarzwald im Gefahr?

Die Stadtverwaltung weist darüber hinaus darauf hin, dass nicht nur der Mensch durch einen Waldbrand Verluste erleide. Vielen im Wald lebenden Insekten und Vögeln werde der Lebensraum zerstört – und auch die Kosten für Wiederaufforstung seien erheblich.

Auch wenn es mal regnen sollte, sei die Gefahr nicht gebannt: Die Trockenheit der Wiesen und Wälder kann allein durch ein Gewitter nicht wieder ausgeglichen werden. Dafür wäre eine viel längere Regenphase mit niedrigeren Temperaturen notwendig.

Info: Regeln zu Waldbrandvermeidung

Das Landratsamt Calw und die Feuerwehren im Kreis Calw weisen nachdrücklich auf die wichtigsten Regeln zur Waldbrandvermeidung hin:

 Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

 Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Die angebrachten Verbotsschilder müssen unbedingt beachtet werden.

 Verboten ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.

 Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

 Keine Flaschen wegwerfen. Flaschen oder Scherben aus Mineralglas können wie eine Lupe wirken.

 Keine brennende Gegenstände oder Zigarettenkippen aus dem Fahrzeug werfen. So kann schnell ein Vegetations- oder Waldbrand entstehen.

 Vorsicht beim Parken über trockenem Gras, durch die Hitze des Katalysators oder des Motors kann sich die trockene Vegetation entzünden.