Eberhard Fiedler war und ist passionierter Taucher. Foto: privat

Passionierte Taucher Eberhard Fiedler und Frau geben sich gegenseitige Generalvollmacht.

Wildberg - Als er die Sache mit dem Nachlass, mit den Vollmachten, mit dem Notar geregelt hatte, war er richtig erleichtert, sagt Eberhard Fiedler. Denn er weiß, dass fast jeden Tag der letzte sein kann. Besonders wenn man ein so gefährliches Hobby hat wie er.

Das bisherige Leben von Eberhard Fiedler war nicht unbedingt das ungefährlichste. Nicht nur, dass der ehemalige Kämmerer der Stadt Wildberg (Kreis Calw) zugleich über viele Jahre in führender Position bei der Feuerwehr aktiv war. Fiedler war und ist passionierter Taucher. Gut 1700 Tauchgänge an vielen Stellen der Welt hat er schon hinter sich.

"Natürlich habe ich mir viele Gedanken gemacht, was ist, wenn etwas passiert, was mit meinem Nachlass ist, wer Entscheidungen über mich treffen soll", sagt der 67-Jährige, für den eines der Horror wäre: Dass er sich – ob durch einen Unfall oder eine Krankheit – nicht mehr artikulieren und verständlich machen kann.

Klar und unmissverständlich geregelt

Deshalb hat er mit seiner Ehefrau drei Themen klar und unmissverständlich geregelt: das Testament, die Vollmacht und die Sache mit der Patientenverfügung.

Beim Testament haben die Fiedlers, abgesehen von den ohnehin gesetzlich geregelten Dingen – wie dem Pflichtteil – festgelegt, dass, wenn einer der beiden Eheleute noch lebt, kein Stück des Besitzes in Geld umgewandelt werden kann. "Das ist mit unseren Kindern so abgestimmt und beim Notar so festgemacht", berichtet der Mann, der vor kurzer Zeit den Vorsitz im Kreisseniorenrat Calw übernommen hat und sich hier für die Belange der älteren Menschen starkmacht.

Das Motiv für diese Erbregelung liegt für Fiedler klar auf der Hand: "Dass wir nicht aus dem Haus rausmüssen, weil die Kinder unbedingt Geld brauchen", erklärt der einstige Kämmerer, der aber andererseits eines klarstellt: "Das haben wir ohne negative Hintergedanken an unsere Kinder so festgelegt."

Für alle anderen Fälle haben sich die Eheleute eine gegenseitige Generalvollmacht erteilt, die etwa im Fall des gemeinsamen Kontos greift, wenn einer der Partner nicht mehr in der Lage sein sollte, selbst Bankgeschäfte zu tätigen.

Gegenseitige Generalvollmacht

Diese gegenseitige Generalvollmacht macht aus Sicht von Fiedler den dritten zu regelnden Punkt – die Patientenverfügung – überflüssig. Denn im Fall der Fälle könne der eine Partner für den anderen mit der Vollmacht auch medizinische Entscheidungen treffen. Und auch bei diesem Thema haben die Fiedlers ihre beiden Kinder miteingebunden. "Die wissen beide, wo sich eine solche Vollmacht findet", berichtet Eberhard Fiedler.

Und seitdem das alles geregelt ist, ist der passionierte Taucher vor allem eines: erleichtert und beruhigt. Und er weiß warum. "Man geht jeden Tag aus dem Haus und jedes Mal könnte es der letzte Tag sein", sagt der Mann mit dem nicht ganz ungefährlichen Hobby. Da sei es gut zu wissen, dass man seinen Nachlass zu einem Zeitpunkt geregelt hat, an dem es noch möglich war.

Das gelte auch für Hinterlassenschaften ganz anderer Art, die erst in den vergangenen Jahren so richtig ins Blickfeld gerückt sind: die Spuren im Internet. Da müsse man dann – weiß Eberhardt Fiedler in einem digitalen Testament regeln, wer welche Passwörter für welche Accounts und Internet-Konten bekommt.