Vor dem Amtsgericht musste sich ein 30-Jähriger wegen Diebstahls verantworten. Foto: Buchner

Liste an Delikten ist zu lang: 30-Jähriger aus Wildberg zu Haft verurteilt.

Wildberg/Nagold - Weil der Angeklagte einem Bekannten ein Smartphone gestohlen hat und eine lange Liste früherer Verfehlungen zu Buche steht, sah Richter Martin Link keine Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen: Er verurteilte einen 30-Jährigen zu vier Monaten Haft.

Dass er das Smartphone geklaut hat, gab der Angeklagte vor dem Nagolder Amtsgericht ohne Umschweife zu. Schuld sei seine psychische Erkrankung und eine unüberlegte, "impulsive Art". Für Richter Martin Link war das keine nachvollziehbare Erklärung. Er verurteilte den Arbeitslosen zu vier Monaten Haft ohne Bewährung.

Der Angeklagte wurde von zwei Justizbeamten in Handschellen vorgeführt. Im Rottenburger Gefängnis verbüßt der 30-Jährige zurzeit eine Haftstrafe, die er zu zwei Dritteln abgesessen hat.

Am 17. Juli dieses Jahres hat er einem Bekannten das Smartphone im Wert von 800 Euro geklaut und wurde erwischt. Im Gerichtssaal gab der Wildberger den Diebstahl zu. "Ich habe einen Fehler gemacht, das tut mir leid." Als Entschuldigung führte er ein "hyperkinetisches Syndrom" an, das zur Folge habe, "dass ich meine Affekte nicht geregelt bekomme". Der Anstaltspsychologin sei er zutiefst dankbar, "dass sie sich um mich kümmert".

Wegen der schnellen Erregbarkeit – auch in der Verhandlung wurde der 30-Jährige plötzlich laut und musste vom Richter zur Ordnung gerufen werden – bekomme er Tabletten verschrieben. Wie er in der Vollzugsanstalt zurecht kommt? Die Frage seines Verteidigers beantwortete der Beschuldigte mit dem angestrebten Ziel und der Hoffnung "dass ich therapiert werde und der Gesellschaft keine Probleme mehr bereite".

Genau das war in der Vergangenheit wiederholt der Fall, wie ein Blick in das Vorstrafenregister verrät. Insgesamt elf Vorstrafen stehen seit 2003 auf seinem Konto. Die Eintragungen reichen von Diebstahl, Beleidigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung bis zum unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und Widerstand gegen Vollzugsbeamte.

Weil der 30-Jährige geständig war, verzichtete das Gericht auf die Aussagen zweier Zeugen. Staatsanwalt Denis Fondy führte strafmildernd ins Feld, dass der Wildberger Anstrengungen unternehme, seelisch zu gesunden. Außerdem habe der Besitzer sein Handy zurückbekommen. Aufgrund der vielen Verfehlungen könne man allerdings keine Milde walten lassen, deshalb sei der Angeklagte zu einer Gefängnistrafe von fünf Monaten zu verurteilen.

Verteidiger Rainer Reichle aus Calw äußerte, sein Mandant habe den festen Willen, seine "chaotische Entwicklung" in den Griff zu bekommen. Der Diebstahl sei nicht wegzudiskutieren, aber letztlich eine "kleine Geschichte". Deshalb sollte sein Klient eine Bewährungsstrafe erhalten.

Das sah Richter Link anders. Beim Diebstahl sei der Angeklagte "planvoll" vorgegangen, indem er das Handy versteckt habe, um es später zu verkaufen. Nach der Verhandlung klickten wieder die Handschellen.