Durch regelmäßiges Taschengeld sollen Kinder den Umgang mit Geld lernen. Dazu gehört heute oft schon ein eigenes Konto. Noch mehr finanzielle Selbstständigkeit für ältere Kinder bietet das Budgetgeld.
Dass es zu den grundlegenden Fähigkeiten im Leben eines jeden gehört, mit Geld umgehen zu können, ist allgemein anerkannt. Aber wie lernt man das? Gerade in einer Zeit, in der das Konsumieren einen so hohen Stellenwert hat und man per Handy im Internet rund um die Uhr shoppen kann? Die ersten Übungen im Umgang mit Geld machen die meisten, wenn sie Taschengeld bekommen. Einige Tipps.
Ab wann sollten Kinder Taschengeld bekommen? Und vor allem: Wie viel?
Spätestens mit dem Schuleintritt sollte das Kind Taschengeld bekommen, ist eine weitverbreitete Meinung. Für Dorothea Jung, die Leiterin Onlineberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) in Fürth, gibt es ein einfaches Kriterium für diese Entscheidung: „Das Kind sollte schon ein bisschen die Zahlen kennen.“ Das kann nach dem Schuleintritt der Fall sein, aber auch früher. Was die Höhe des Taschengeldes angeht, gibt es eine Handreichung des Deutschen Jugendinstituts München (dazu die Grafik). Dabei sollten kleinere Kinder ihr Geld wöchentlich bekommen, weil sie sich dieses noch nicht einteilen können, etwa vom zehnten Lebensjahr an aber dann monatlich. Dorothea Jung hält die Taschengeldtabelle für eine gute Hilfe, aber „nicht für das Nonplusultra“, sagt sie. Das hänge zuletzt auch sehr von den finanziellen Verhältnissen einer Familie ab.
Wofür ist das Taschengeld gedacht?
Im Grundsatz sollte besprochen werden mit dem Kind, wofür das Taschengeld verwendet wird. Für Lebensmittel, die Grundausstattung an Kleidung und für Schulsachen sollten weiter die Eltern zuständig sein. Aber etwa für Süßes, für irgendwelchen Nippes oder den besonders lustigen Bleistift können die Kinder ihr Taschengeld einsetzen. Wobei Dorothea Jung der Meinung ist, dass ein Kind, das schon den fünften Füller in Folge ruiniert hat, für den Kauf des sechsten durchaus „was vom Taschengeld dazu beisteuern kann“. Oder wenn das Kind ein neues, teures Handy will, obwohl das alte noch geht, könnte es für einen Teil der Summe auch mitsparen. Bei exzessiver Handynutzung könnte das Kind ab einem bestimmten Verbrauch für den Kauf weiteren Datenvolumens auch Taschengeld einsetzen.
Was tun, wenn das Kind mit dem Geld nur unsinnige Sachen kauft?
Kinder sind vom siebten Lebensjahr an beschränkt geschäftsfähig, das regelt der sogenannte Taschengeldparagraf – §110 – des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Anders als jüngere Kinder, die noch geschäftsunfähig sind, dürfen sie mit sieben Jahren rechtswirksame Geschäfte auch ohne Zustimmung der Eltern abschließen. Allerdings nur, wenn es sich um Beträge handelt, die sich preislich im Rahmen der Höhe von Taschengeld bewegen. Anders als bei kostspieligeren Erwerbungen – bei solchen Summen, etwa einer mehrere Hundert Euro teuren Playstation, gilt der Kauf durch Kinder als schwebend unwirksam –, die können Eltern wieder rückgängig machen. Das geht bei vom Kind gekauften Kaugummis oder beim Eis nicht, auch wenn es schon das zweite ist. „Da sollten die Eltern nicht reinreden“, sagt Dorothea Jung. Auch den Kauf des 27. Kuscheltiers müssen sie ertragen. Das Kind sollte im Umgang mit dem Taschengeld eben auch lernen, was ihm wichtig ist und was nicht.
Sollten Eltern die Zahlung des Taschengeldes als Druckmittel einsetzen?
Das Taschengeld sollte immer pünktlich bezahlt werden, ohne dass das Kind fragen muss. Und es ist kein Erziehungsmittel. „Als Belohnung oder Strafe sollte man es nicht einsetzen“, sagt Dorothea Jung. Die solchem Handeln zugrunde liegenden Konflikte hätten „in der Regel auch nichts mit Geld zu tun“. Und wenn das Kind etwa im Haushalt mithelfe, sieht Jung dennoch keinen Anlass für einen Taschengeldaufschlag. „Das Ausräumen der Spülmaschine zum Beispiel ist doch eher etwas Selbstverständliches.“
Was tun, wenn das Kind mit dem Taschengeld nicht auskommt?
Wenn dem Nachwuchs das Geld mal wieder nicht reicht, kann das auch den Grund haben, dass das Kind zu wenig Taschengeld bekommt. Häufig wird das Problem aber eintreten, weil die Kinder mit ihrem Geld nicht gut haushalten. Einen Vorschuss auf das nächste Taschengeld, den man bei der kommenden Auszahlung wieder einbehält, sollte man in dieser Lage nicht bezahlen, sagt die diplomierte Sozialpädagogin. „Man will den Kindern ja gerade vermitteln, dass sie auch mal zwei, drei Monate auf etwas sparen müssen – das ist im Erwachsenenleben doch auch so.“ Ganz generell gilt: Man sollte mit Kindern im Alltag immer wieder auch über das Thema Geld sprechen, sie sollten lernen, dass dieses den Eltern nicht in den Schoß fällt. Und die systemische Familientherapeutin findet, dass Kinder beim Thema Konsum auch „das Warten lernen müssen, das können viele heute gar nicht mehr so gut“.
Sollen schon Kinder ein eigenes Konto bei der Bank bekommen?
„Die Kinder müssen heute auch lernen, mit Karte und Onlinebanking umzugehen“, das ist für Dorothea Jung klar. Die Frage ist: in welchem Alter? Sie selbst habe das mit ihren Kinder gemacht, als sie 16 waren. „Aber heute ist vieles früher“, sagt sie. Der Schritt hänge auch „von der Entwicklung des Kindes ab“. In jedem Fall müssen die Eltern für das Konto unterschreiben. Und es wird nur auf Guthabenbasis geführt. Schuldenmachen geht nicht. Von Vorteil ist ein Konto bei größeren Geldgeschenken: Die sollten nicht im Geldbeutel herumgetragen, sondern aufs Konto eingezahlt werden. Gleiches gilt, wenn ältere Kinder was dazuverdienen, etwa mit Babysitten oder beim Rasenmähen im Garten der älteren Dame von nebenan.
Sollte man älteren Kindern außer Taschengeld auch Budgetgeld zahlen?
Während das Taschengeld für Ausgaben in der Freizeit, für Spaß und besondere Vorlieben gedacht ist, kann man älteren Kindern – etwa ab 14 Jahren – auch ein sogenanntes Budgetgeld bezahlen. Die Höhe des Budgets und sein Zweck werden zwischen Kindern und Eltern genau festgelegt. Dorothea Jung ist der Auffassung, dass auch im Budget „die Winterjacke und die Winterschuhe nicht enthalten sein sollten“, dafür aber vielleicht „Unterwäsche und T-Shirts“. Auch für das monatliche Budgetgeld gibt es eine Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts: Kleidung/Schuhe 30 bis 50 Euro im Monat, Essen außer Haus 20 bis 30 Euro, öffentlicher Nahverkehr 15 bis 20 Euro, Handy 10 bis 20 Euro, Schulmaterial 5 bis 10 Euro, Drogerieartikel 5 bis 10 Euro. Macht 85 bis 140 Euro im Monat. Wie viel Jugendliche brauchen, ist aber eine Frage der Absprache. Ihren Kindern hat Dorothea Jung auch ein Budgetgeld gezahlt, im Alter von 15 und 16 Jahren. Auch weil es „ab einem bestimmten Alter der Kinder nicht mehr so spaßig ist, zusammen einkaufen zu gehen“. Anfangs habe sie sich die Kassenzettel zeigen lassen, erzählt sie, um zu sehen, ob der Nachwuchs das Geld auch für den vereinbarten Zweck verwendet hat. Schließlich sollte das Geld „nicht fürs Handy ausgegeben werden“, sagt sie, „und irgendwann sind dann keine Socken mehr im Schrank“.
Wo Eltern und Jugendliche Rat finden
Verband
Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) ist der trägerübergreifende Fachverband von Erziehungs- und Familienberatungen in Deutschland. In der BKE sind die sechzehn Landesarbeitsgemeinschaften für Erziehungsberatung (LAG) zusammengeschlossen. Die Adresse der Homepage: https://www.bke.de. Informationen für Eltern gibt es bei der BKE-Onlineberatung unter https://eltern.bke-beratung.de/views/home/index.html , auch mit Podcasts, Live-Chats und Webinaren. Die Onlineberatung für Jugendliche ist erreichbar unter https://jugend.bke-beratung.de/views/home/index.html.
Forschung
Ein umfangreiches Angebot an Informationen und Veranstaltungen bietet auch das Deutsche Jugendinstitut (DJI) in München. Das DJI ist ein sozialwissenschaftliches Institut für Forschung und Entwicklung in Deutschland in den Themenbereichen Kindheit, Jugend und Familie. Es wirkt wesentlich mit bei der nationalen Bildungsberichterstattung. Adresse: https://www.dji.de/index.html. ury