Für einmalig 50 Euro gibt es die Cashback-Karte von Trade Republic auch in einer Spiegel-Optik. Foto: Trade Republic

Verbraucherschützer halten die Werbung für die neue Cashback-Karte von Trade Republic für wettbewerbswidrig. Nun nimmt der Berliner Neobroker Stellung zu den Vorwürfen.

Beim Geldausgeben Geld verdienen – es ist eine schöne Vorstellung, mit der Trade Republic für seine neue Cashback-Karte wirbt. Der Finanzdienstleister verspricht, einen Prozent des Kartenumsatzes in einen ETF- oder Aktiensparplan der Nutzer zu investieren und nennt die Methode Saveback. Diese Werbung sei irreführend und wettbewerbswidrig, findet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zum einen sei der Spar-Bonus gedeckelt auf maximal 15 Euro pro Monat (bei einem Einkauf von 1500 Euro) und auch an verschiedene Bedingungen und Bezahlweisen geknüpft. Zum anderen behalte sich Trade Republic in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Recht vor, den Saveback binnen Zwei-Wochen-Frist wieder zu kündigen. Die Verbraucherschützer prüfen daher rechtliche Schritte.

Nun hat Trade Republic auf die Vorwürfe reagiert. „Das Angebot ist fair, transparent und für jeden verständlich“, sagt ein Sprecher. Natürlich existiere jedes Produkt auch in einem wirtschaftlichen Rahmen. Daher gelte der Saveback nur bis zu monatlichen Ausgaben von 1500 Euro. „Das spiegelt die Lebenswirklichkeit des Großteils der Gesellschaft wider“ sagt ein Sprecher. Bezüglich der Kündigungsfrist des Savebacks sagte der Sprecher: „Ähnlich wie der provisionsfreie Aktienhandel oder die Weitergabe der Zinsen ist der Saveback ein Angebot, auf das sich unsere Kunden dauerhaft verlassen können.“

Die Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass der Neobroker die Vergütung kündigen oder auch verringern könne, wenn sich „die Marketingmaßnahme nicht mehr rechnet“. Der Trade Republic-Sprecher entgegnete hierzu: „Das ist kein Szenario, mit dem wir planen.“