Ein idyllisches Fleckchen: das Areal des Bebauungsplans "Auf dem Altberg – 2. Erweiterung". Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Aufreger: Einwand von Bürgern zurückgewiesen / "Auf dem Altberg – 2. Erweiterung" spezielles Thema

Ohne Gegenstimmen – aber bei fünf Enthaltungen – hat der Wellendinger Gemeinderat nach der Beratung über eingegangene Anregungen der Behörden und der Öffentlichkeit den Planentwurf zum Bebauungsplan "Auf dem Altberg – 2. Erweiterung" gebilligt und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Wellendingen (kw). Ebenso werden nun die betroffenen Behörden benachrichtigt. Zweimal werde den Bürgern die Möglichkeit zur Beteiligung am Verfahren gegeben, betonte Andre Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro und stellte klar: "Ich kann den Vorwurf mangelnder Transparenz nicht nachvollziehen, der Beschluss wurde öffentlich gefasst und heute beraten wir wieder öffentlich über die Anregungen."

Dieser Einwand war von Bürgern – Stellungnahmen kamen von zwei Gruppen – im Anhörungsverfahren vorgetragen worden. Gemeinderat und Verwaltung wiesen den Vorwurf als haltlos zurück. Mehrmals wurde an diesem Abend darauf hingewiesen, dass es allein dem Gemeinderat im Rahmen seiner Planungshoheit obliege, Baugebiete auszuweisen. Keine andere Institution oder Person könne dieses Recht ausüben.

Frage einer Befangenheit

In der Bürgerfragestunde hatte eine Bürgerin neben einer möglichen Befangenheit von Mandatsträgern auch eine mögliche Befangenheit des beauftragten Büros angesprochen. Drei Ratsmitglieder (Frank Friesch, Simon Schmeh und Anne-Katrin Wagner) verließen bei diesem Tagesordnungspunkt unaufgefordert den Ratstisch und begaben sich in die Zuhörerreihen. Eine Befangenheit des Rottweiler Planungsbüros komme nicht Betracht, erläuterte Bürgermeister Thomas Albrecht ausführlich.

Planer Leopold führte aus, dass die Gemeinde Wellendingen in den vergangenen Jahren so viele Baulandflächen erschlossen habe wie kaum eine andere Gemeinde im Kreis. Dazu zählten auch Areale im Innenbereich. Dennoch sei ein Bedarf nach wie vor vorhanden. Die Bauplätze in "Unter Elben" seien schon fast allesamt reserviert.

Bis zur Rechtskraft des künftigen Flächennutzungsplans, mit der frühestens 2021 gerechnet werden könne, wäre die Gemeinde im Bereich der Wohnbauentwicklung ansonsten handlungsunfähig, argumentierte Leopold.

Für solche Situationen habe der Gesetzgeber den Paragraphen 13b in das Baugesetzbuch aufgenommen. Damit könnten weitere Wohnbauflächen außerhalb des Flächennutzungsplans unbürokratisch und beschleunigt angeboten werden.

"Nichts Dramatisches" – so umschrieb der Planer die Anregungen der Behörden. Ein Indiz für die Existenz von Zauneidechsen sei nicht festgestellt worden, hieß es zum Punkt Artenschutz. Die Straßenverkehrsbehörde verlangt einen straßenbegleitenden Gehweg. Dieser wurde in die Planung mit aufgenommen.

Klaibers Schlussplädoyer

Das Schlussplädoyer vor der Abstimmung ("Jetzt muss ich auch noch was dazu sagen") hielt Ratsmitglied Armin Klaiber. Laut und deutlich gab er seine Einschätzung preis: "Der einzige Grund für die Ablehnung, sonst gibt es keinen, ist für diese Bürger die verkehrstechnische Situation, dabei haben sie dort das Paradies, jetzt fahren halt ein paar Autos mehr."

Gegenüber dem Verkehr in der Neufraer Straße, wo er wohne, sei das gar nichts. Die Haltung dieser Bürger zeuge nicht von Demokratieverständnis und stehe für das St. Floriansprinzip, prangerte der Gemeinderat an.

Der Bürgermeister wies, wie er es auch beim Thema "Baulandentwicklung Wilflingen" gemacht hatte, auf den geltenden Grundsatz in der Gemeinde Wellendingen hin: "Erst wenn alle Grundstückseigentümer mitmachen, wird erschlossen."

Einstimmig wurde an diesem Abend auch der Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Auf dem Altberg – 3. Erweiterung" gefasst. Im dortigen Bereich will ein privater Investor ein Mehrfamilienhaus mit elf Wohneinheiten bauen.