Das Kuppelreliquiar ist Teil des Welfenschatzes, der als eine der Hauptattraktionen der Berliner Museen gilt. Foto: dpa

Der legendäre Welfenschatz gehört zu den Hauptattraktionen der Berliner Museen. Jahrelang haben die Erben jüdischer Kunstsammler Anspruch auf die Goldreliquien erhoben. Jetzt dürfen sie Deutschland nicht mehr verlassen.

Berlin - Der umstrittene Welfenschatz, einer der wertvollsten Kirchenschätze des Mittelalters, ist unter höchsten deutschen Kulturschutz gestellt worden. Der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Hermann Parzinger, sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Land Berlin habe die weltberühmten Goldreliquien in das Verzeichnis des national wertvollen Kulturguts eingetragen.

„Damit ist die Ausfuhr der Sammlung oder einzelner Teile davon nur mit Genehmigung der Kulturstaatsministerin möglich“, sagte Parzinger. Die Entscheidung ist brisant, weil die vor allem in den USA lebenden Erben jüdischer Kunsthändler jahrelang Anspruch auf die Goldreliquien erhoben hatten. Der Fall ist noch nicht abschließend geregelt. Der Welfenschatz mit seinen heute 44 Meisterwerken mittelalterlicher Kirchenkunst ist das Herzstück des Berliner Kunstgewerbemuseums, für das Parzinger als Stiftungspräsident mit verantwortlich ist. Die Eintragung in das Kulturgutverzeichnis sei das richtige Signal, sagte er. „Es geht um mehr als nur um wertvolle Stücke aus einem unserer Museen, es geht letztlich um das Bewahren von Weltkulturerbe.“ Der Kirchenschatz wurde einst für den Braunschweiger Dom zusammengetragen. Ein jüdisches Kunsthändlerkonsortium erwarb ihn 1929 vom Adelsgeschlecht der Welfen und verkaufte ihn 1935 an den preußischen Staat. Nach dem Krieg kam er deshalb in die Obhut der Preußenstiftung.

Möglicher Ausfuhr ist Riegel vorgeschoben

Im Jahr 2008 erhoben die Erben der Kunsthändler Anspruch auf die Sammlung. Der damalige Verkauf sei nur unter dem Druck der Nazis zustande gekommen, argumentierten sie. Die von beiden Seiten angerufene Limbach-Kommission wies im vergangenen Jahr die Ansprüche überraschend klar zurück und sprach den Schatz der Preußenstiftung zu.

Es habe sich 1935 nicht um einen „verfolgungsbedingten Zwangsverkauf“ gehandelt, befand das Schiedsgremium unter Vorsitz der früheren Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach. Auch der kürzlich gestorbene Altbundespräsident Richard von Weizsäcker wirkte an dem Votum mit. Es bestätigte die jahrelangen Recherchen der Stiftung. Allerdings sind die Entscheidungen der Limbach-Kommission nicht bindend. Die Anwälte der Erben nannten die Empfehlung damals „nicht nachvollziehbar“ und wollten sich zunächst nicht zu ihrem weiteren Vorgehen äußern. Sie hatten zumindest auf einen Kompromiss gehofft. Bis heute gibt es von ihnen keine abschließende Reaktion.

Einer möglichen Ausfuhr ist jetzt ein Riegel vorgeschoben. Nach Angaben von Parzinger erfolgte die Eintragung in das Kulturgutverzeichnis am 6. Februar. Der Sachverständigenausschuss des Landes Berlin habe sich damit den fachlichen Stellungnahmen des Kunstgewerbemuseums und des Deutschen Vereins für Kunstwissenschaft vom vergangenen Jahr angeschlossen, so der Stiftungspräsident. „Das Land Berlin hat erkannt, welche Bedeutung dieser größte deutsche Kirchenschatz für unsere Kulturnation besitzt.“