Holzstapel brannten lichterloh, als die Feuerwehr eintraf. Foto: © Martin Debus – stock.adobe.com

Weil wegen Corona keine Feuerwehrübungen stattfanden, hat ein Feuerwehrmann in einer Gemeinde im Landkreis im Sommer fünf Brände gelegt, um endlich wieder im Einsatz zu sein. Am Donnerstag wurde der Fall vor dem Amtsgericht Freudenstadt verhandelt.

Kreis Freudenstadt. Eine Reihe eigenartiger Brände hat im Sommer des vergangenen Jahres zwischen dem 30. Juli und dem 1. August die Feuerwehr in einer kleinen Gemeinde im Kreis Freudenstadt auf Trab gehalten. Innerhalb kürzester Zeit mussten fünf verschiedene im Wald gelagerte Holzstapel gelöscht werden.

Verdacht kommtschnell auf

Schnell kam der Verdacht auf, dass ein Brandstifter aus den eigenen Reihen dahinterstecken könnte. "Irgendetwas kam mir spanisch vor", berichtete der Kommandant der Feuerwehr. Denn ihm sei aufgefallen, dass von Kollegen geäußerte "Wünsche" in Erfüllung gegangen seien. So hätten manche geäußert, dass sie zu bestimmten Uhrzeiten keine Zeit hätten, um beim Löschen zu helfen, und scheinbar habe der Brandstifter das berücksichtigt.

Doch damit nicht genug: "Als wir von einem Einsatz zurückfuhren, hat ein Kamerad auf einen Holzstapel gezeigt und gesagt, das wäre ein geschickter Holzstapel, da kann man gut mit dem Einsatzfahrzeug hinfahren." Und tatsächlich habe dieser dann als nächstes gebrannt.

Andere Mitglieder der Feuerwehr hatten den Angeklagten mit dem Auto aus dem Wald fahren sehen, kurz bevor der Rauch aufstieg. Später fuhr einer der Feuerwehrmänner sogar direkt in einen Waldweg hinein, nachdem er den Angeklagten dort gesehen hatte und entdeckte sogleich ein weiteres Feuer.

Um den Täter zu überführen, musste die Polizei nur noch den Wagen des Verdächtigen durchsuchen. Darin fand sie Grillanzünder und Feuerzeuge. Der Angeklagte gestand sofort seine Taten und kooperierte mit den Ermittlern. "Ich hatte den Eindruck, dass er froh war, dass alles vorbei ist", so der Polizist, der damals in dem Fall ermittelte. Seine Taten erklärte der Angeklagte damit, dass "es wegen Corona keinen Einsatz, keine Übungen gab. Ich wollte, dass wir wieder einen Einsatz haben." Über die Konsequenzen scheint er sich dabei nicht allzu viele Gedanken gemacht zu haben. "Ich habe nicht nachgedacht", gab er zu.

Fall wird in Horb verhandelt

Der Fall wurde statt in Freudenstadt in Horb verhandelt. Wegen eines Wasserschadens konnte der Gerichtssaal in Freudenstadt nicht verwendet werden. Trotz der Kuriosität des Falls verlief die Verhandlung relativ zügig. Da der Angeklagte seine Taten zugegeben hatte, musste nicht langwierig ausgehandelt werden, was eigentlich geschehen ist. Darüber hinaus waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung über das Strafmaß einig. Beide forderten eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, allerdings zur Bewährung ausgesetzt.

Dem folgte schließlich auch die Richterin Jennifer Dallas-Buob, verhängte aber noch 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. "Irgendeine spürbare Maßnahme brauchen Sie", begründete Dallas-Buob ihr Urteil.

Dass das Urteil nicht härter ausfiel, lässt sich mit verschiedenen mildernden Umständen erklären. So sei der Angeklagte nicht vorbestraft und gegenüber der Polizei geständig und kooperativ gewesen, erläuterte der Staatsanwalt. Auch sei er dabei, den entstandenen Schaden abzubezahlen. Auch ein als Zeuge geladener Eigentümer eines der geschädigten Waldstücke zeigte sich nachsichtig: "Ich habe gesagt, er braucht das nicht zu bezahlen. Für mich war wichtig, dass er zu mir kommt und dazu steht. Das ist ein junger Mensch, der hat sein Leben noch vor sich."

Der Staatsanwalt resümierte: "Es war eine spontane Tat aus einer schwierigen Situation heraus. Vor dem Verfahren hätte ich aber nicht gedacht, dass Corona auch zu Waldbränden führt."