Der Felixpfad ist ein beliebter Wanderweg. Foto: Gemeindeverwaltung Seewald

Nach längerer Diskussion entschied sich der Gemeinderat Seewald in seiner jüngsten Sitzung, das so genannte Negativzeugnis für ein Flurstück am Ortseingang von Besenfeld nicht zu erteilen. Mehrheitlich stimmte das Gremium für die Ausübung des Vorkaufsrechts der Waldteilfläche.

Seewald - Nach dem Verkauf der 13 781 Quadratmeter großen Fläche an eine Betreiberin von Windkraftanlagen durch die Eigentümer sehen die Ratsvertreter deutliche Nachteile beim Erhalt und dem Erscheinungsbild des bestehenden Erholungswalds.

Bürgermeister Gerhard Müller erklärte die Hintergründe und führte aus, dass die Gemeinde das Vorkaufsrecht für die bestehende Waldfläche ausüben könne, nicht jedoch für den dazugehörigen landwirtschaftlichen Teil des Flurstücks. "Bei einem Kauf der Teilfläche hätte das entsprechende finanzielle Auswirkungen. Die rund 18 000 Euro könnten über die liquiden Mittel der Gemeinde finanziert werden", so Müller. Das Grundstück liege in unmittelbarer Nähe zum Wanderparkplatz Schönegründer Steige und dem nahegelegenen Rundweg "Natur- und Erlebnispfad Felix" sowie dem Mittelweg, einer der ältesten Fernwanderwege des Schwarzwalds, der von Pforzheim über Bad Wildbad, Besenfeld und Freudenstadt bis nach Waldshut führt. All dies sei für die Gemeinde und den Tourismus wichtig.

Auswirkungen auf Erlebnischarakter der Wanderwege

Werde die Fläche nicht als Waldfläche genutzt, entspreche das nicht dem Zweck und Sinn des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord, zu dem die Gemeinde Seewald gehöre, so der Bürgermeister. Insbesondere die Erholungsfunktion des Rundwanderwegs sei wichtig. Sollte das Erscheinungsbild der Waldstruktur verändert werden, hätte dies unmittelbare Auswirkungen auf den Erlebnischarakter der Wanderwege.

Die Argumente der Verkäufer, dass eine Teilung der Grundstücke hohe Kosten verursache und die Gemeinde Seewald keine Verbesserung der Waldstruktur durch den Kauf herbeiführen könne, da sich keine angrenzenden Grundstücke im Gemeindeeigentum befänden, führte Bürgermeister Müller ebenfalls auf. Gemeinderat Werner Kappler (Vereinigter Seewald) fragte nach der Möglichkeit der Gemeinde, nicht nur das Waldstück, sondern die gesamte Fläche zu kaufen. "Das Vorkaufsrecht bezieht sich nur auf die Waldfläche", erklärte Müller.

Gemeinderat Richard Koch (VS) rief ins Gedächtnis, dass die Gemeinde dringend Ausgleichsflächen für Baumaßnahmen brauche, da seien Wald- und Landwirtschaftsflächen sehr geeignet. "Wir sind daher darauf angewiesen, diese Fläche zu bekommen", sagte Koch. Weiterhin mahnte er, den Anfängen zu wehren. Es gelte zu verhindern, dass Betreiber von Windkraftanlagen im landwirtschaftlichen Grundstücksmarkt Flächen aufkaufen. Koch: "Das darf keine Schule machen. Es reicht aus, wenn Grundstücke gepachtet werden können."

Schwierige Rechtslage

Gemeinderätin Ursula Wolf (Frauenliste) betonte, dass für die Gemeinde nur ein Kauf von beiden Teilflächen einen Sinn machen würde. Gemeinderat Jochen Bier (VS) fragte nach, ob bei einem möglichen Rechtsstreit mit Käufer und Verkäufer die Gemeinde versichert sei oder die Kosten am Ende selbst tragen müsse. "Das muss die Gemeinde tragen", informierte Müller.

Ursula Wolf sprach von einer schwierigen Rechtslage, am Ende werde nach Faktenlage vor Gericht entschieden. "Ich gehe davon aus, dass hier die Chancen bei 50:50 liegen. Ich bin sicher, dass die Windkraftanlage am Ende gebaut wird", so Gemeinderat Jochen Bier. "Alles ist besser als nichts zu machen, wir müssen einen Prozess riskieren, es geht um sehr viel mehr", sagte Richard Koch. Bürgermeister Müller betonte, dass es in der Hauptsache um die Sicherung und Erhaltung der Erholungsfunktion des Walds gehe, daher sei die Ausübung des Vorkaufsrechts für die Waldfläche durch die Gemeinde der richtige Schritt.