Kommunales: Gemeinderat beschließt die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung

W aldachtal. Der Gemeinderat hat die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung beschlossen. Die Gemeinde stützt sich dabei auf Angaben und Beratungsunterlagen der Kommunalberatung Allevo, die im Oktober eine ausführliche Gebührenkalkulation über die neu zu erhebenden Gebührensätze erarbeitet und vorgelegt hat.

Bürgermeisterin Annick Grassi führte aus, dass die hier ermittelten Gebührensätze an die Gebührenobergrenzen reichen. Ermittelt werden die anfallenden Gebühren über Zeiteinheiten (ZE), wobei eine Zeiteinheit zehn Minuten beträgt. Die Allgemeine Verwaltungsgebühr wird den Bürger künftig 9,40 Euro je ZE kosten – darunter fallen etwa die Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Gesuchen, Auskünfte aus Akten, Büchern oder die Einsichtnahme in solche.

Amtliche Beglaubigungen oder Bescheinigungen werden künftig 7,20 Euro/ZE kosten – eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet pro Fall 9,40 Euro.

Im Melderecht werden die Gebühren pro Fall berechnet – wie etwa Auskünfte aus Melderegister, Meldeportal, Lebensbescheinigungen. Beim Gaststättenrecht werden Gestattungen für den ersten Tag mit 17,20 Euro erteilt, für jeden weiteren Tag (bis zu vier Tagen) werden 8,60 Euro erhoben.

Für standardisierte und häufig wiederkehrende Tätigkeiten wie etwa die Erteilung melderechtlicher Auskünfte erhebt die Gemeinde eine Festbetrags-Gebühr ohne Zurechnung von Zeiteinheiten. Die Zeitgebühr wird von der Gemeinde künftig nach dem für die öffentliche Leistung benötigten Zeitaufwand bemessen, wobei Waldachtal hierfür für eine ZE zehn Minuten festgesetzt hat.

Die neue Gebühren-Satzung tritt bereits mit Wirkung zum 1. Dezember diesen Jahres in Kraft. Ebenfalls geändert und beschlossen wurde die Neufassung der Fremdenverkehrsabgabesatzung (FVAS) zum 1. Januar 2020.

Grassi betonte, dass die derzeitig gültige Satzung vom 8. Februar 2000 nicht mehr den aktuellen Vorgaben entspricht. Zwischenzeitlich seien zwei Änderungen beschlossen worden, die in der Neufassung berücksichtigt seien.

Auch die Neufassung der Kurtaxe-Satzung (KTS) stand auf der Agenda des Gemeinderats. Hier erfolgte die letzte Neufassung im Jahr 2007 – vier Änderungen wurden bis 2019 vorgenommen. Hier sei es aufgrund der Änderungen zu Unübersichtlichkeiten gekommen, weshalb eine Neufassung der KTS dringend geboten war.