Ortschaftsrat: Benutzungs- und Entgeltordnung tritt ab 1. Juli in Kraft / Auswärtige zahlen deutlich mehr

Waldachtal-Salzstetten. Bereits zum dritten Mal stand die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrat Salzstetten.

Letztlich galt es noch festzulegen, ab wann die neue Benutzungs- und Entgeltordnung in Kraft treten soll. Das Gremium sprach sich einstimmig dafür aus, dass dies ab dem 1. Juli diesen Jahres der Fall sein soll.

Reinigungspauschale von 25 Euro

Für die Benutzung der Küche im Gemeindesaal müssen Vereine künftig 55 Euro pro Tag entrichten während Gemeindeeinwohner 90 Euro aufwenden müssen. Auswärtige Personen müssen ganze 172,50 Euro für die Anmietung der Küche berappen. In diesen Beträgen ist eine Reinigungspauschale von 25 Euro pro Veranstaltung enthalten, auch wenn diese mehrtägig zusammenhängend stattfindet.

Die Mietkosten für den kleinen und großen Saal werden ebenfalls ansteigen. Vereine können den großen Saal für 55 Euro anmieten während die Einwohner der Gemeinde 120 Euro und auswärtige Personen 300 Euro bezahlen müssen. Die Empore des Gemeindesaals kann ausschließlich von Vereinen angemietet werden, was für 38,50 Euro möglich ist.

Nachreinigung bedeutet zusätzliche Gebühr

Zusätzlich beschlossen wurde, dass die Toiletten des Saals von Vereinen künftig für 22 Euro, Gemeindeeinwohnern für 36 Euro und Auswärtigen für 75 Euro angemietet werden können. Im Falle einer Nachreinigung wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr – für das Erstellen einer Rechnung – von 15 Euro erhoben, welche allerdings für örtliche Vereine und Organisationen entfällt.

Je Nutzung des Gemeindesaals wird eine Kaution in Höhe von 50 Euro erhoben, welche bei der Übergabe der Räumlichkeiten durch den Vermieter fällig wird.