Ortschaftsrat: Bereiche für Ein- und Mehrfamilienhäuser / Bebauung möglicherweise ab Frühjahr 2023

Waldachtal-Salzstetten (aw). Der Ortschaftsrat Salzstetten befasste sich in seiner öffentlichen Sitzung am vergangenen Dienstag mit dem Entwurf des Bebauungsplans "Raitäcker".

Insgesamt 36 Bauplätze sollen im östlichen Teil der Ortschaft entstehen, weshalb zahlreiche Bürger die Sitzung aufmerksam verfolgten. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13 b BauGB aufgestellt werden, wie Sophia Stockburger (GVV Dornstetten) den Bürgern und Räten mitteilte. Der Entwurf sei mehrmals abgeändert worden. Die Erschließung über die Lettenbergstraße wurde letztlich verworfen und soll nun einzig über die Freudenstädter Straße erfolgen. Ebenso mussten naturschutzrechtlich relevante Flächen aus dem Entwurf gestrichen werden. Das neue Baugebiet erstreckt sich über eine Fläche von 2,36 Hektar und soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Zulässig seien Wohngebäude sowie Läden, die der Versorgung des Gebiets dienen. Ebenso zulässig sind Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Nicht zulässig sind unter anderem Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sowie Tankstellen. Bei den Höhenfestsetzungen habe sich Stockburger am Bebauungsplan "Heuberg III" orientiert.

Gliederung in fünf Gebiete

Das allgemeine Wohngebiet ist in fünf Gebiete aufgegliedert. In den Gebieten eins bis drei sind Einfamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten zulässig. In den Gebieten vier und fünf können Mehrfamilienhäuser realisiert werden. Hierbei gibt es keine Beschränkungen für die Anzahl der Wohnungen. Die Dachform und Neigung sei freigestellt. Pro Wohnung müssen 1,5 Pkw-Stellplätze errichtet werden. Garagen müssen zu den öffentlichen Verkehrsflächen bei Parallelaufstellung einen seitlichen Abstand von mindestens einem Meter haben und bei Senkrechtstellung einen Stauraum von mindestens fünf Metern einhalten. Carports müssen einen Abstand von einem Meter zur öffentlichen Verkehrsfläche einhalten. Stellplätze und Zufahrten sind in wasserdurchlässiger Belagsausbildung herzustellen. Zur Rückhaltung des Regenwassers werden auf den privaten Grundstücken Einrichtungen für die Regenwasserrückhaltung vorgeschrieben. Der Ab- und Notüberlauf sind an den Regenwasserkanal anzuschließen. Im Neubaugebiet soll eine große öffentliche Grünfläche entstehen, welche gleichzeitig als Ausgleichsfläche dienen soll. Des Weiteren ist die Errichtung eines Kinderspielplatzes vorgesehen.

Hürden im Naturschutz

Bürgermeisterin Annick Grassi führte aus, dass die Entwurfsplanung mit vielen naturschutzrechtlichen Hürden verbunden war. So müssten beispielsweise Mähwiesen zwischen Tumlingen und Salzstetten als Ausgleichsfläche ausgewiesen werden. Ebenso wurde im vergangenen Jahr gefordert, dass Streuobstbäume als weiterer Ausgleich gepflanzt werden müssen. Die Gemeinde sei sich mit allen Grundstückseigentümern einig geworden. Es würden lediglich vier Notartermine ausstehen.

Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Bebauungsplanbeschluss spätestens im Oktober diesen Jahres erfolgen soll. Über die Wintermonate könne die Gemeinde dann mit der Ausschreibung der Erschließungsarbeiten beginnen. Letztere könnten sich über einen Zeitraum von circa einem Jahr hinziehen, vermutete Grassi. Somit könne vermutlich im Frühjahr 2023 mit der Bebauung begonnen werden. Ratsmitglied Marius Fischer verkündete dem Gremium, dass sich die Bürger von Salzstetten mehr Transparenz in der Vergabe der Bauplätze wünschen würden. Wie die Vergabe der Bauplätze letztlich erfolgen soll, sei derzeit noch nicht spruchreif. "Das wird noch besprochen", antwortete Grassi. Letzten Monat befassten sich die Gremien mit möglichen Bauplatzvergabekriterien. Die Stellungnahmen und Abstimmungen der jeweiligen Ortschaftsräte wurden im Gemeinderat in einer Vorberatung erörtert. Die Entscheidung, wie mit der Vergabe von gemeindeeigen Bauplätzen künftig verfahren werden soll, steht noch aus.