Es muss verbindlich geklärt werden, wo mit Fernwärme geheizt werden kann. Foto: dpa/Marijan Murat

Es ist gut, dass das Wärmeplanungsgesetz nun unterwegs ist. Doch es wird nicht reichen, kommentiert Annika Grah.

Nun schafft man es vielleicht doch noch, beide Schritte zusammen zu machen. Mit dem geplanten Wärmeplanungsgesetz sollen Kommunen in den kommenden Jahren konkrete Pläne dafür aufstellen, wie das Heizen vor Ort Schritt für Schritt möglichst klimaneutral gestaltet werden kann. Die Vorgabe ist richtig und wichtig. Denn die Wärmepläne bilden die Grundlagen dafür, dass das viel umstrittene Gebäudeenergiegesetz greifen kann. Auf Basis der Pläne sollen Verbraucher entscheiden können, ob sich für sie eine Wärmepumpe lohnt oder sie eine Chance auf einen Fernwärmeanschluss haben.