Es ist gut, dass das Wärmeplanungsgesetz nun unterwegs ist. Doch es wird nicht reichen, kommentiert Annika Grah.
Nun schafft man es vielleicht doch noch, beide Schritte zusammen zu machen. Mit dem geplanten Wärmeplanungsgesetz sollen Kommunen in den kommenden Jahren konkrete Pläne dafür aufstellen, wie das Heizen vor Ort Schritt für Schritt möglichst klimaneutral gestaltet werden kann. Die Vorgabe ist richtig und wichtig. Denn die Wärmepläne bilden die Grundlagen dafür, dass das viel umstrittene Gebäudeenergiegesetz greifen kann. Auf Basis der Pläne sollen Verbraucher entscheiden können, ob sich für sie eine Wärmepumpe lohnt oder sie eine Chance auf einen Fernwärmeanschluss haben.
Wärmeplanung ist wichtiger erster Schritt
Es war immer klar, dass die beiden Gesetze gemeinsam verhandelt werden müssen, weil sie so miteinander verflochten sind. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung den Entwurf – besser spät als nie – auf den Weg bringt. Auch wenn Baden-Württemberg seine größten Städte längst zu einer Wärmeplanung verpflichtet hat. Dass Hausbesitzer mit dem Gesetz über die Wärmepläne allerdings echte Planungssicherheit haben, ist ein hehrer Wunsch. Der Städtetag in Baden-Württemberg warnte zu Recht, erst wenn auch geklärt sei, wie die Umsetzung der Wärmenetze finanziert werde, seien die Pläne rechtlich auch verbindlich.
Doch wenn die für den Weg zur Klimaneutralität so wichtige Wärmewende an der Stelle nicht zur Farce verkommen will, braucht es genau das: Verbindlichkeit. Wer Eigentümern abverlangt, in ihre Immobilie zu investieren, muss ihnen auch Planungssicherheit bieten. Es darf nicht passieren, dass Hausbesitzer sich auf einen Anschluss an ein Fernwärmenetz verlassen, der am Ende nie realisiert wird. Umgekehrt müssen die Kommunen bald konkrete Angebote machen. Denn sonst könnten individuelle Entscheidungen die schönen kommunalen Planungen konterkarieren, wenn am Ende gar nicht genug Nutzer für einen wirtschaftlichen Betrieb von Wärmenetzen übrig sind.