Laut niedersächsischem Justizministerium wird gegen den iranischen Richter ermittelt. Foto: Imago/Olaf Döring

Behandelt eine Privatklinik in Hannover den iranischen Richter Hussein-Ali Najeri, dem die Beteiligung an Massenhinrichtungen vorgeworfen wird? Die Klinikleitung bestreitet dies. Laut niedersächsischem Justizministerium wird gegen Najeri ermittelt.

Bei der Staatsanwaltschaft Hannover läuft ein Ermittlungsverfahren gegen den iranischen Richter Hussein-Ali Najeri. Darüber informierte das niedersächsische Justizministerium am Mittwoch in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag von Hannover. Das zunächst eingestellte Verfahren sei nach einem Hinweis der Generalstaatsanwaltschaft Celle am 27. Juli wieder aufgenommen worden. Zur Frage, ob sich Najeri in Hannover aufhalte, wollte sich die Vertreterin des Ministeriums nur in vertraulicher Sitzung äußern.

Menschenrechtsaktivisten bezeichnen Najeri als „Todesrichter“. Er soll demnach an sogenannten Todeskomitees beteiligt gewesen sein, die im Sommer 1988 im Iran die unrechtmäßige Massenhinrichtung politischer Gefangener zu verantworten hatten. Es gebe verschiedene Hinweise darauf, dass der Geistliche und Berater der iranischen Justiz seit dem 27. Juni in der Privatklinik INI in Hannover behandelt werde, teilten das Mideast Freedom Forum Berlin, die Aktivistin Mina Ahadi und der Grünen-Politiker Volker Beck Ende Juli mit.

Iran und die deutsche Klinik streiten einen Aufenthalt Najeris ab

Die Leitung der Klinik wies dies als „Fake News“ zurück. „Herr Najeri befand und befindet sich nicht in unserem Haus und wurde und wird von uns nicht behandelt“, sagte Amir Samii der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. Irans Justiz dementierte nur wenige Tage nach den ersten Berichten laut dem Portal Misan, dass sich Najeri in Deutschland aufgehalten habe.

Vor fünf Jahren war der Ex-Justizchef des Iran, Mahmud Haschemi Schahrudi, in der Privatklinik in Hannover behandelt worden. Als dies bekannt wurde und es Strafanzeigen gab, reiste der umstrittene Patient ab.

Auch im aktuellen Fall war laut niedersächsischem Justizministerium am 18. Juli Strafanzeige gegen Najeri gestellt worden. Wie die Ministeriumsvertreterin im kurzen öffentlichen Teil der von der oppositionellen CDU beantragten Rechtsausschuss-Sitzung erläuterte, könne Paragraf 6, Absatz 9, des Strafgesetzbuches in Betracht kommen. Demnach sind Taten, die auf Grund eines für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen zwischenstaatlichen Abkommens auch dann strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie im Ausland begangen werden.