Die Staatsanwaltschaft Stuttgart legt den LBBW-Managern unrichtige Darstellung in den Konzernabschlüssen 2005 und 2006 zur Last. Foto: dapd

Die Anklage wegen Bilanzfälschung stützt sich laut den Beschuldigten auf eine Gesetzeslage, die vor ein paar Jahren noch nicht galt.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am Mittwoch bestätigt, dass sie Anklage gegen – ehemalige und amtierende – Vorstände der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) erhoben hat. Den sieben Managern wird Bilanzfälschung vorgeworfen. Die 14. Kammer des Landgerichts Stuttgart muss nun entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Insgesamt sind elf Personen angeklagt, neben den LBBW-Vorständen noch zwei Mitarbeiter und zwei Abschlussprüfer der Bank. Angesichts des Umfangs der Anklageschrift von knapp 500 Seiten und der Komplexität des Verfahrens ist eine Entscheidung erst in einigen Monaten zu erwarten.

Wie bereits berichtet, legt die Staatsanwaltschaft den Managern unrichtige Darstellung in den Konzernabschlüssen 2005 und 2006 zur Last. Im Kern geht hierbei darum, dass die LBBW große Risiken aus der Bilanz ausgelagert hat und diese Geschäfte über sogenannte Zweckgesellschaften getätigt hat. Dadurch mussten diese riskanten Investments nicht mit Eigenkapital unterlegt werden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten diese Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss aufgenommen werden müssen.

Vorwurf der schweren Untreue hat die Staatsanwaltschaft fallen gelassen

In einem zweiten Punkt wirft die Anklage den LBBW-Managern vor, die Risikosituation der Bank im Konzern- und Einzellagebericht 2008 unrichtig dargestellt zu haben. Die Bank sei damals akut in ihrem Bestand gefährdet gewesen. Im ersten Halbjahr 2009 musste die LBBW deshalb durch eine Kapitalerhöhung von fünf Milliarden Euro und einen Risikoschirm von über zwölf Milliarden Euro gerettet werden. Diese dramatische Lage hätten die Vorstände verschleiert , indem sie die Kapitalerhöhung und die Garantien für Risiken in den Lageberichten „lediglich als für die Wettbewerbsfähigkeit vorteilhaft erscheinen ließen“.

Den gravierenderen Vorwurf der schweren Untreue, der Ausgangspunkt der Ermittlungen seit 2009 war, hat die Staatsanwaltschaft dagegen fallen gelassen.

In einer ersten öffentlichen Stellungnahme zur Anklage ließen die Betroffenen am Mittwoch über ihre Anwälte mitteilen, dass Konzernabschlüsse und Lageberichte der LBBW „jederzeit den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben“ entsprochen hätten. Der Anklagevorwurf stütze sich auf eine Gesetzeslage, „die zum Zeitpunkt der Erstellung der Konzernabschlüsse noch nicht galt“. Die Betroffenen, darunter der frühere LBBW-Chef Siegfried Jaschinski und die noch amtierenden Vorstände Michael Horn und Hans Joachim Strüder, seien zuversichtlich, dass es nicht zu einer Eröffnung des Verfahrens kommen werde. Der Aufsichtsratsvorsitzende der LBBW, Hans Wagener, erklärte, die LBBW habe die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konstruktiv begleitet. „Der Aufsichtsrat wird bei der Prüfung, ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen zu ziehen sind, die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft berücksichtigen.“