Ab Mittwoch muss ein Test nachgewiesen werden. (Symbolfoto) Foto: dpa-news/Reichel

Die Stadt Oberndorf und die kirchlichen Träger der Kindertageseinrichtungen fordern ab Mittwoch, 5. Mai, eine Testpflicht für Kinder zum Besuch der Einrichtungen ein.

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Oberndorf - Die altersgerechten Selbsttests können zu Hause oder in der Einrichtung durchgeführt werden. Ohne einen nachgewiesenen Test ist ein Besuch der Kindertagesstätte nicht möglich. Die Maßnahme gilt ab dem 5. Mai auch für Kinder in der Notbetreuung.

In Oberndorf habe es in den vergangenen Wochen einige Ausbrüche in Kindertageseinrichtungen gegeben, schreibt die Stadtverwaltung. Gerade in Betreuungseinrichtungen für Kinder könne der Abstand von 1,5 Metern nicht ständig eingehalten werden. Beim Spielen komme es zu näheren Begegnungen unter Kindern. Zudem würden von den Kindern in Kitas keine Masken getragen. Aus diesen Gründen hat die Stadtverwaltung Oberndorf beschlossen, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und eine Testpflicht für den Kindergartenbesuch vorzuschreiben.

Die Vorgabe wird am 31. Mai wieder außer Kraft treten – des Weiteren, sobald die Sieben-Tages Inzidenz von 100 bezogen auf den Landkreis Rottweil in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.