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Einträge auf Homepage der Stadt – Die Löschung der Daten erfolgt nach einem Jahr.

Stuttgart - Mäusekot im Mehl, Kakerlaken in der Hotelküche, Schmeißfliegen auf Gammelfleisch – es gibt kaum etwas, was Lebensmittelkontrolleure noch nicht erlebt haben. Zumeist verlaufen die Kontrollen diskret, kein Rollkommando schließt zur besten Dinnerzeit ein Lokal.

Die wirklich harten Ausrutscher in Lebensmittelbetrieben bleiben den Verbrauchern vom 1. September an nun nicht verborgen; sie können sich im Internet über Verstöße von Unternehmen aus der Lebensmittelbranche informieren. Nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Paragraf 40, Absatz 1a, sind die Behörden künftig verpflichtet, Überschreitungen von gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten zu veröffentlichen. Alle Verstöße wie zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder Täuschungen werden dann öffentlich bekannt gegeben, wenn sie erheblich sind oder wiederholt vorkommen und mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro bestraft werden. Dem Gesetzgeber genügt dabei im Interesse des Verbraucherschutzes hier schon der hinreichende Verdacht.

In 302 von 5000 Fällen wurde 2011 Bußgeld verhängt oder Strafverfahren eingeleitet

Ordnungsbürgermeister Martin Schairer begrüßt diese Regelung: „Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Information der Verbraucher für mehr Sicherheit und Hygiene bei Lebensmitteln.“ Landesweit sollen die Einträge nach einem Jahr wieder gelöscht werden.

Von den rund 11.000 Lebensmittelbetrieben in Stuttgart wurden vergangenes Jahr rund 5000 kontrolliert. In 302 Fällen wurde ein Bußgeld verhängt oder ein Strafverfahren eingeleitet. In 65 Fällen lagen die Geldbußen bei mindestens 350 Euro. Solche Beträge sind fällig, wenn die Kontrolleure zum Beispiel starken Schädlingsbefall feststellen oder große Mengen vergammelter Lebensmittel entdecken. Vor allem die Gastronomie ist hiervon betroffen. Nach der neuen Gesetzesregelung wird dies veröffentlicht.

Für Stuttgart sind die Einträge vom 1. September an auf der Homepage der Stadt unter www.stuttgart.de/lebensmittelbetriebe zu finden. Veröffentlicht werden dort nur Verstöße, die von diesem Stichtag an festgestellt werden.