Im Prinzip hätten nahezu überall auf Villingendorfer Gemarkung Windkraftanlagen eine wirtschaftliche Existenzberechtigung. Doch neben der Windhöffigkeit spielen Natur- und Artenschutz sowie ein gewisser Abstand zu Wohngebieten eine weitere Rolle.
Als die Planungsgruppe im Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg schließlich alle drei Vorgaben berücksichtigt hat und möglicherweise weitere Gedanken hat einfließen lassen, bleibt lediglich ein Zipfelchen auf Villingendorfer Gemarkung übrig, welches als Vorranggebiet ausgewiesen werden soll.