Mehrfamilienhaus: Mehrheit des Gemeinderats verweigert Ausnahmeregelung

Die Entscheidung über den Neubau eines Mehrfamilienhauses in "Gassenwiesen" ging in die dritte Runde. Sehr zum Unwohl vieler Villingendorfer Gemeinderäte.

Villingendorf. Reiner Bantle brachte die mehrheitliche Stimmungslage mit einem recht markigen Satz auf den Punkt: "Das Gremium wird verhöhnt." Der Bauherr legte sein Anliegen bereits zum dritten Mal auf den Ratstisch, und schon in der vergangenen Sitzung wurde die beantragte Befreiung, mithin das Einvernehmen, abgelehnt.

Wie Hauptamtsleiter Armin Mei vortrug, habe der Bauherr auf die Ablehnung reagiert und dem Rat eine abgeänderte Planung vorgelegt. Der ursprünglich auf der Nordseite über die Baugrenze geplante Balkon im Obergeschoss wurde verändert und liege nun innerhalb des Baufensters als Gebäudeeinschnitt. Die im Erdgeschoss vorgesehene Terrasse wurde im Maß so angepasst, dass sie als geringfügiges Bauteil grundsätzlich genehmigungsfähig sei. Das Einvernehmen der Gemeinde sei hierzu dringend erforderlich, so Mei. Zur Tiefgarage erfolge die Umplanung, wie zuletzt schon angedeutet, so dass eine Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen vermieden werde. Die Tiefgarage werde mit den notwendigen acht Stellplätzen ausgeführt.

Die Anregungen aus dem Gemeinderat wären aufgenommen, mithin die einzelnen Stellplätze auf 2,75 Meter verbreitert worden. Ein Stellplatz werde als barrierefreier mit einer Breite von 3,50 ausgeführt. Freilich Änderungen, aber nicht die, die das Hauptargument der Räte entkräften konnten.

Parken in Sackgasse befürchtet

Wobei Jürgen Storz noch einmal die Parksituation ansprach, ausgehend davon, dass die angebotenen Parkplätze aufgrund der engen Verhältnisse nicht genutzt würden. Die parkenden Fahrzeuge in der Folge also vor dem Gebäude abgestellt und dadurch die Parksituation in der kurzen Sackgasse verschärfen würden.

Drei Quadratmeter mehr erneut ohne Begründung

Das Hauptargument der Ratsmitglieder richtete sich aber gegen die Dimension des Neubaus. Dennoch beantragte der Bauherr erneut eine Überschreitung der Grundflächenzahl um drei Quadratmeter.

Bei erlaubten 330 Quadratmetern sicher marginal, aber in der Gesamtbetrachtung auch ohne diese drei Quadratmeter für die Räte jetzt bereits überdimensioniert.

Für sie besonders empörend, weil ihre ablehnende Haltung in der vergangenen Sitzung ausführlich dargelegt worden sei und dennoch genau derselbe Befreiungsantrag wieder auf ihrem Tisch landete. Ohne Ausführung, warum der Bauherr die Grundflächenzahl nicht einhalten will oder kann.

Jürgen Müller war in besagter vergangener Sitzung nicht anwesend und beurteilte die Lage anders. Sollte ein Einfamilienhaus in diesem Gebiet ermöglicht werden, dann wäre die Situation womöglich noch schlechter, konstatierte Müller.

Die kleinen Wohnungen, die in dem geplanten Mehrfamilienhaus angeboten würden, insgesamt acht Wohneinheiten, wären aus seiner Sicht für Einzelpersonen und ältere Ehepaare attraktiv. Damit könne nicht nur eine notwendige Nachfrage erfüllt werden, sondern darüber hinaus, ein verdichtetes Bauen innerhalb der alten Besiedelung. Zudem habe der Villingendorfer Rat schon gravierenderen Befreiungen zugestimmt, mahnte er.

Seiner Zustimmung schlossen sich aber nur drei Ratsmitglieder und Bürgermeister Karl-Heinz Bucher an. Acht Räte stimmten gegen das Vorhaben.

Das letzte Wort hat jetzt die Baurechtsbehörde. Nach den bisherigen Rückmeldungen wird das nicht erteilte Einvernehmen wahrscheinlich von der Behörde ersetzt.