Den Geschädigten war Arbeit als Verkäuferin in Aussicht gestellt worden, es sollte anders kommen. (Symbolfoto) Foto: dpa

Nigerianerin muss sich vor Amtsgericht verantworten. Eine der Geschädigten noch minderjährig.

VS-Villingen - Zwei junge Schwarzafrikanerinnen wurden in doppelstädtischen Etablissements zur Prostitution gezwungen, eine der Geschädigten war noch minderjährig. Nun landete die Sache vor dem Villinger Schöffengericht.

Verantworten musste sich eine aus der Haft vorgeführte Nigerianerin. Die im Verfahrensverlauf geständige Angeklagte lockte die Mädchen unter einem Vorwand und der Hilfe eines libyschen Mittelsmannes in die Bundesrepublik und schließlich nach Villingen-Schwenningen. Den Geschädigten war Arbeit als Verkäuferin in Aussicht gestellt worden, es sollte anders kommen. Die Kriminalpolizei wurde im Zuge einer routinemäßigen Rotlichtkontrolle fündig, ein Mädchen verfügte über keinerlei Papiere.

Laut den Ermittlungen ging die Angeklagte letztlich rabiat vor und soll auch dafür gesorgt haben, dass Familienmitglieder der Opfer in Afrika unter Druck gesetzt und körperlich angegangen wurden. Eine Telefonüberwachung brachte weitere Drangsalierungen zutage, belastende Aussagen gegenüber der Polizei und vor Gericht waren den Mädchen schlichtweg untersagt. 21.300 Euro erwirtschafteten die jungen Afrikanerinnen in ihren Notlagen, von dem Geld haben sie keinen Cent gesehen. "Die Angeklagte nahm ihnen alles ab und benötigte finanzielle Mittel zur Fortsetzung eines Hausbaus in Nigeria", argwöhnte die Staatsanwältin im Sitzungsverlauf. Richter Christian Bäumler sprach von erheblichen und kurz vor der Bewährung stehenden Rechtsverstößen.

Das Verfahren war zweitägig angesetzt und hätte Anfang Januar fortgeführt werden sollen, ein Abspracheangebot Bäumlers wurde nach zwei Sitzungspausen angenommen. Die Angeklagte verbrachte bereits ein halbes Jahr in Untersuchungshaft und gab sich mit der Aussicht auf eine Bewährungsstrafe geständig. Schließlich lenkte auch die Staatsanwältin trotz erheblicher Bedenken ein: "Ich kann es mit meinem Gewissen eigentlich nicht vereinbaren, die Angeklagte jetzt laufen zu lassen. Sehr junge Frauen respektive Mädchen wurden in das Bundesgebiet gelockt, bedroht und ausgebeutet."

Das quasi verkürzte Verfahren erspart den Geschädigten die Vernehmung vor Gericht, auch der eine oder andere ihrer damalige "Kunden" dürfte über das Geständnis froh sein. Die zu ihrer Person keine Angaben machende Angeklagte ist in Deutschland strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten, dies wurde bei der Urteilsfindung mildernd berücksichtigt.

Die Frau kommt mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon, die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. 300 Arbeitsstunden fallen zudem an, ein Bewährungshelfer ist angeordnet. Gegenüber den Mädchen hat sie ein Kontaktverbot.