Karin Feger hat ganze Ordner davon gesammelt: Unterlagen zur causa XXXLutz. Foto: Spitz

VGH schmettert Klage ab. Formale Entscheidung ergeht am Dienstag. Auswirkungen zu geringfügig.

Villlingen-Schwenningen/Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg machte kurzen Prozess: Er beschloss gestern, die Normenkontrollklage einiger Anlieger in Sachen Einrichtungshaus XXXLutz gar nicht erst zuzulassen. Geht es nun nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weiter, kann der Möbelriese am Vorderen Eckweg, am Rand der B 33, in Villingen bauen.

Die endgültige Entscheidung fällt formal schriftlich erst am Dienstag, 11 Uhr, doch der die Verhandlung führende Richter Conrad Pfaundler machte nach einer rund zweistündigen Sitzung vor dem 5. Baurechtssenat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) klar: "Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir die antragsfähigen Belange nicht erkennen können."

Birgit und Frank Hauser, die Eheleute aus der Marie-Curie-Straße, die sich gegen das Bauvorhaben in der Nähe ihres Wohngebiets wehren wollten, waren mit ihrem Anwalt Stefan Bartholme gekommen und verfolgten die Sitzung gebannt. Doch schon nach wenigen Minuten machte der Richter klar: Der Senat habe "erhebliche" Zweifel an der Zulässigkeit dieser Normenkontrollklage.

Knackpunkt: Die Straße, in der die Hausers nicht nur ihren Maschinenbaubetrieb führen, sondern auch wohnen, liegt im benachbarten Gewerbegebiet außerhalb des Änderungsbereichs. Die Auswirkungen auf ihr Grundstück seien zu "geringfügig".

Und auch die Schutzwürdigkeit ihrer Belange stand in Frage: Wer in einem Gewerbegebiet von seinem Wohnrecht Gebrauch macht, kann nicht erwarten, dort auf Bedingungen wie in einem x-beliebigen reinen Wohngebiet vorzufinden.

Zahlreiche Vertreter der Stadt im Gericht

Vor der Entscheidungsfindung wurden im Sitzungssaal III des Gerichtsgebäudes die Eckpunkte gesteckt. Von der Stadt Villingen-Schwenningen waren neben dem Leiter des Amtes für Stadtentwicklung Henning Keune auch Karin Feger vom juristischen Dienst, die Liegeschaftsamtsleiterin Elke Zimmermann und der Stadtplaner Klaus Geyer gekommen sowie Gutachter der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft, aus deren Federn die Gutachten zu Verkehr und Lärm stammten. XXXLutz selbst schickte Anwalt Thomas Lüttgau und Patrick Kiesoh von der NH-Immobilien.

Ehepaar Hauser hat schlechte Karten

Anwalt Stefan Bartholme mit dem Ehepaar Hauser auf der Gegenseite hatte von Beginn an schlechte Karten. Detailliert skizzierte der Richter seine Bedenken, wonach das Grundstück der Hausers ja nur geringfügig betroffen sei. Ein Blick in die Gutachten verlieh dem zusätzlich Nahrung: Der im Lärmgutachten ermittelte Wert bei Hausers Grundstück lag bei 44,2 Dezibel A und damit mehr als 20 Dezibel unter dem Grenzwert – selbst eine Verdopplung des Verkehrsaufkommens, schilderte eine Dame unter den fünf Richtern, habe lediglich eine Erhöhung des Lärmwertes von drei Dezibel zur Folge. "Ich müsste also einen Extremstverkehr haben, um die Grenzwerte überhaupt zu erreichen."

"Da wird die Maus keinen Faden abbeißen", so Pfaundler, das Argument Lärm also zog nicht. Und auch die Verkehrsbelastung sei laut Gutachten für eine Normenkontrollklage nicht relevant genug. Die Anzahl der Parkplätze sah das Gericht als hoch genug an, laut den Vertreter der NH-Immobilien sei sie hier sogar "untypisch" hoch, ein Ausweichen des Verkehrs von der Wieselsberg- in die Marie-Curie-Straße sah man auch nicht.

Und auch die Gebietsveränderung war kein schlagkräftiges Argument: "Ich fühle mich von unserer Stadt schon etwas betrogen", schilderte Frank Hauser, "wir haben investiert, uns eine Existenz aufgebaut unter bestimmten Voraussetzungen" – das Gebiet sei ursprünglich schließlich ganz anders angelegt gewesen.

Nun wird es sich wohl verändern. Der Möbelriese mit dem roten Stuhl als Erkennungszeichen darf in Villingen bauen. Ob das VGH eine Revision zulässt, wird erst aus der schriftlichen Entscheidung hervorgehen.

Anwalt: "Ja, ichbin enttäuscht"

Ohnehin wisse man erst nach deren Vorliegen, "ob das Sinn macht", so Bartholme. Auch eine Nichtzulassungsbeschwerde wäre theoretisch möglich, unterliege aber hohen Hürden. Jetzt muss man offenbar erst einmal den Beschluss verdauen: "Ja, ich bin enttäuscht", gab der Anwalt zu. Nicht darüber, dass man unterlegen sei, sondern darüber, "mit wie wenig Tiefgang das Gericht unsere Argumente berücksichtigt hat."