Wegen versuchten Totschlags muss sich ein Asylbewerber vor Gericht verantworten. (Symbolfoto) Foto: Kübler (Montage), Originalbild: Derek R. Audette/Shutterstock

Bei Auseinandersetzung lebensgefährlich verletzt. 19-Jähriger will mit Messer nur herumgefuchtelt haben.

Villingen-Schwenningen - Seit Montag muss sich der 19-jährige A. unter anderem wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Konstanz verantworten. Der Asylbewerber aus Afghanistan ist außerdem, ebenso wie seine gleichaltrigen Schicksalsgenossen H. und M., wegen Körperverletzungsdelikten und versuchter schwerer Erpressung angeklagt. Alle drei sitzen seit sieben Monaten in Untersuchungshaft.

Im April soll A. im Laufe einer Auseinandersetzung in der Kaufhausgasse in Villingen einem jungen Mann ein Messer in die Brust gerammt und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Es soll auch andere, leichter verletzte Opfer gegeben haben, für welche die anderen beiden Angeklagten gerade stehen sollen. A. hatte damals seinen Freund M. begleitet, der von dem Angeklagten H. zu Hilfe gerufen worden war. Der berichtete am Montag, er habe Drogenschulden von einem Bekannten aus Villingen eintreiben wollen. Doch dieser habe ihn immer wieder vertröstet. Es sei um 20 Euro gegangen, für die er dem Villinger Marihuana besorgt habe. Auch an diesem Tag im April habe der nicht bezahlen wollen und sich mit einer Gruppe von rund zehn Leuten umgeben, die ihn bedroht hätten.

Heute denke er, es wäre besser gewesen, den Ort zu verlassen, anstatt die Kumpels zu Hilfe zu rufen. Allerdings habe er auch nicht damit rechnen können, dass so etwas Schlimmes passieren würde. M. berichtete, er habe ziemlich unverzüglich eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht bekommen, als er eingetroffen sei. Daraufhin habe er sein zugeklapptes Messer nach dem Sprüher geworfen. Er habe ihn nicht getroffen und auch gar nicht treffen wollen. Davon, dass A. einen der Jugendlichen so schwer mit einem Messer verletzt haben soll, habe er nichts mitbekommen. Auch H. will von dem Stich nichts bemerkt haben. Der Angeklagte A. selbst stritt den Stich nicht direkt ab, behauptete aber, er habe nur mit dem Messer herumgefuchtelt. Dass er einen Menschen so schwer verletzt haben soll, sei ihm nicht bewusst gewesen. Laut Anklage soll er eine Woche später Freunde des Tatopfers mit dem Wort "Abstechen" bedroht haben, falls sie ihn bei der Polizei belasten sollten. Das stritt er ab.

Das Gericht hat für zwei Verhandlungstage 16 Zeugen geladen, um die Anklagevorwürfe zu überprüfen. Ein Gerichtsmediziner soll mögliche Beeinträchtigungen der Angeklagten durch Alkohol oder Drogen begutachten. Über ihre Lebensläufe befragt, berichteten die drei jungen Männer von traumatisierenden Erlebnissen auf ihrer Flucht aus dem Heimatland durch den Iran, die Türkei und Griechenland. Nach eigenen Angaben verließen sie Afghanistan teils schon zwischen dem zwölften und 15. Lebensjahr. H. leidet an Epilepsie, M. berichtete, sein Körper sei mit Narben übersät. Ohne psychologische Betreuung fühle er sich völlig am Ende. Und A., der sagte: "Ich hatte ein sehr schlechtes Leben", nimmt vermutlich Drogen.

Erst seit rund zwei Jahren leben sie in Deutschland in Jugendeinrichtungen. Alle standen kurz vor dem Hauptschulabschluss, als sie festgenommen wurden. Bis auf A. sprechen sie recht gut Deutsch, einer hat eine Ausbildungsstelle in Aussicht. Ein Urteil ist für Ende der Woche geplant.