Zankapfel: Gemeinderat lässt Fremdwerbung künftig verbieten

VS-Schwenningen. Der Ausschluss von Fremdwerbung in den Innenstädten von Villingen und Schwenningen sorgte für Diskussionen im Gemeinderat – auch wenn sich selbiger genau für diesen Ausschluss von Fremdwerbung vor längerer Zeit schon einmal ausgesprochen hatte.

Sind dem einen "mit Plakaten zugekleisterte" Innenstädte ohnehin ein Dorn im Auge, hinterfragte der andere kritisch, ob man solche Werbung denn wirklich verbieten solle – oder man nicht vielmehr froh um jeden sein müsse, "der bei uns noch wirbt", wie Frank Bonath von der FDP es ausdrückte. Weil der Einzelhandel so relevant für die Innenstadt sei, müsse man doch "froh sein um jedes Leben, das da reinkommt", befand Bonath.

Für CDU-Sprecherin Renate Breuning aber hört der Werbespaß da auf, wo Schwenninger Einzelhandel drin ist, aber auf dem Großplakat davor beispielsweise für den Online-Riesen Zalando geworben wird. Und genau deshalb müsse man eine solche Satzungsänderung auch beschließen, meinte sie. Den GVO müsse man hier sicherlich nicht einbinden, meinte sie mit Blick auf eine entsprechende Anfrage des Freie-Wähler-Gemeinderats Bertold Ummenhofer, "darum geht es ja: dass unser Einzelhandel Werbung machen darf!" Nur Fremdwerbung, die solle und dürfe eben nicht geduldet werden.

Hintergrund war ein Bauantrag zur Anbringung von Plakatanschlagtafeln im Bereich des City-Rondells. Diesen hatte der Gemeinderat abgelehnt, das Verwaltungsgericht Freiburg jedoch urteilte im November, anders und bemängelte vor allem "die nicht hinreichenden Begründungsansätze" – und genau jene könnte die geänderte Satzung der Stadt Villingen-Schwenningen in Zukunft bescheren. Bei 19 Ja und neun Gegenstimmen votierten die Gemeinderäte für die entsprechende Änderung.