Ein Angriff auf Polizeibeamte in Villingen wurde jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt.(Symbolfoto) Foto: Hildenbrand

Anfassen einer Rockerkutte löst Gewaltausbruch aus. Selbst Richter ist fassungslos. Bewährungsstrafen.

Villingen-Schwenningen - Nach einem brutalen Niederstrecken wartender Fahrgäste folgte ein hinterhältiger Angriff auf Polizeibeamte: Es war kein alltäglicher Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, der vor dem Amtsgericht in Villingen verhandelt wurde. Auslöser der Eskalation war eine Rockerkutte.

"So etwas habe ich wirklich selten gehabt." Selbst Richter Christian Bäumler war angesichts des Gewaltausbruchs der beiden Angeklagten fassungslos, sprach von einer "grenzwertigen Angelegenheit". Den beiden stark alkoholisierten Männern, einer davon Kuttenträger eines Motorrad- und Rockerclubs, wurde vorgeworfen, Ende Juli vergangenen Jahres nachts in der Goldgrubengasse brutal auf zwei wartende Taxigäste mit voller Wucht eingeschlagen und eingetreten zu haben. Der Auslöser: Einer der späteren Opfer fasste die Kutte des Angeklagten an. "Nicht anfassen, nur schauen", soll dieser zunächst als Warnung ausgesprochen haben, bevor das zweite Opfer einschritt, um zu schlichten. Kurz darauf krachte es.

Angegriffene Beamte setzen zur Verteidigung einen Polizeihund und Pfefferspray ein

Doch es kam noch massiver. Im Rahmen der Fahndung wurde einer der Angeklagten hinter einem Baum an der Klosterringschule von den Polizei-Hundeführern aufgespürt. Was dann folgte, haben selbst die erfahrenen Polizeibeamten bislang noch nicht erlebt. Während man den ersten Täter überwältigen wollte, sprang der zweite aus einem nahegelegenen Gebüsch – die Polizisten wurden mit Fäusten attackiert, mussten zur Verteidigung den Polizeihund sowie Pfefferspray einsetzen, um die kaum zu bändigenden Angeklagten festzunehmen.

Hierbei wurden zwei Beamte verletzt, sie traten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Deren Anwalt machte deutlich: "Ohne Hund hätten sie keine Chance gehabt und wären krankenhausreif geschlagen worden."

Die arbeitslosen Angeklagten gaben sich recht wortkarg, waren jedoch geständig und bedauerten ihr Vergehen. Im Fokus des Prozesses stand vor allem der Kuttenträger, der bereits mehrmals wegen Körperverletzung polizeilich aufgefallen ist. Gegen ihn wurde zeitgleich auch eine zweite Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt – denn erst im Februar soll er in der Färberstraße einen Kontrahenten mit der Faust niedergestreckt und mit Springerstiefeln getreten haben.

Richter Bäumler ("Ich habe ein Problem mit Gewalt") ging angesichts des neuerlichen Gewaltausbruchs des Angeklagten über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus und verurteilte den zweifachen Familienvater zu zwei Jahren mit einer Bewährungszeit von fünf Jahren. Zudem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 2800 Euro an Schmerzensgeld zahlen.

Der bislang unbescholtene, zweite Angeklagte kam mit zehn Monaten und einer Bewährungszeit von drei Jahren davon. Aufgebrummt wurden ihm außerdem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit und 1800 Euro an Schmerzensgeld.