Blumen und kleine Figuren erinnern nach dem tödlichen Unfall an die Opfer. Foto: Marc Eich

BMW-Fahrer driftete mit mindestens 146 Stundenkilometern über Straße. Trotz Dunkelheit und Kurven.

Villingen-Schwenningen - Der junge BMW-Fahrer, der im Juli auf der Schwenninger Steig einen schrecklichen Verkehrsunfall verursacht hat, sitzt nach dem Erlassen eines Haftbefehls in Untersuchungshaft. Der Unfallverursacher war doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt.

Die umfangreichen Ermittlungen zum schweren Verkehrsunfall zwischen Villingen und Schwenningen, der sich während der Schwenninger Kulturnacht ereignet hatte, haben ein Ende gefunden. Und sie machen deutlich, wie verantwortungslos der BMW-Fahrer unterwegs war, der mit seiner Raserei den Tod von drei Menschen verursacht hat. Wie der Schwarzwälder Bote bereits exklusiv berichtet hatte, sind sich Polizei und Staatsanwaltschaft sicher, dass der 24-Jährige mit seinem offenbar getunten 2er-BMW ein Rennen gefahren ist. Dies hat auch ein Unfallgutachten bestätigt. Demnach sei "der Beschuldigte nunmehr dringend verdächtig, den Unfall dadurch herbeigeführt zu haben, dass er in der Absicht, eine nach den Straßenverhältnissen höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, und um des bloßen Schnellfahrens willen sein Fahrzeug auf eine Geschwindigkeit von mindestens 146 Stundenkilometern beschleunigte und über eine Strecke von 100 Metern bergwärts von der rechten über die linke Spur bis auf die Gegenfahrbahn driftete", heißt es in der Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft Konstanz.

Dem Unfallfahrer könnten bis zu zehn Jahre Haft drohen

Damit wird auch das bestätigt, was bereits kurz nach dem Verkehrsunfall als Gerücht die Runde machte: Der BMW war in der 70er-Zone doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt. Und das, obwohl er – wie die Staatsanwaltschaft betont – "wegen der Dunkelheit und wegen des Kurvenverlaufs die Fahrstrecke nicht vollständig einsehen konnte und jederzeit mit dem Auftauchen von Gegenverkehr rechnen musste". Und genau dies geschah und sorgte dafür, dass die Raserei mit dem Tod dreier Menschen endete. Denn der BMW krachte hierbei mit voller Wucht gegen einen entgegenkommenden Ford. Der Fünfsitzer, der mit insgesamt sieben Personen überladen war, überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Neben dem 37-jährigen Fahrer starb zudem der 29-jährige Beifahrer sowie dessen einjähriges Kind, welches aus dem Auto geschleudert wurde. Ein weiteres Kind des Fahrers ist seit dem Unfall behindert.

Der Verursacher habe sich damit, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft, eines Verbrechens strafbar gemacht. Sie berufen sich dabei auf den sogenannten "Raser-Paragrafen", der die Bestrafung von verbotenen Kraftfahrzeugrennen vorsieht. Demnach habe sich der 24-Jährige "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Die Strafnorm sieht einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren vor. Nach Vorlage der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft, die auch an den BMW-Fahrer ging, hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz deshalb Haftbefehl erlassen. Der junge Mann sitzt nun, nach Auskunft der Polizei, in Untersuchungshaft und wartet auf die gerichtliche Aufarbeitung des schrecklichen Verkehrsunfalls.