Die Stadt will künftig Ansiedlungen von Vergnügungsstätten räumlich steuern. Foto: Kienzler

Stadt will Ansiedlung von Vergnügungsstätten räumlich steuern. Konzentration auf Kernstädte.

Villingen-Schwenningen - Die Stadt will die Ansiedlung von weiteren Vergnügungsstätten räumlich steuern. Dazu hat die Verwaltung ein Konzept erstellen lassen. Dieses sieht die Konzentration auf die Kernstädte vor.

"Vergnügungsstätten dürfen nicht kategorisch ausgeschlossen werden", stellte Antje Schnacke-Fürst vom Büro Acocella, das das Konzept erstellt hat, gestern im Technischen Ausschuss klar. Räumliche Eingrenzungen müssten städtebaulich begründet werden, andernfalls seien sie rechtlich nicht durchsetzbar.

Mit Blick auf den Bestand an Spielotheken, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen, die unter die Definition Vergnügungsstätte fallen, habe das Büro festgestellt, dass die Situation in VS "relativ entspannt" sei. Andere Städten hätten deutlich größere Probleme.

Einzelhandelsdichte und Mietpreise am höchsten

Das Büro empfehle der Verwaltung, innerhalb einer Vergnügungsstättenkonzeption die Fußgängerzonen der beiden großen Stadtbezirke für die Ansiedlung vorzusehen. Hier seien die Einzelhandelsdichte und Mietpreise am höchsten, so dass Verdrängungseffekte und Mietpreissteigerungen weniger zu befürchten seien. Bei einer Konzentration von Spielhallen in Gewerbegebieten hingegen sei ein "Trading-Down-Effekt" zu befürchten, das heißt, dass Mietpreise durch die höhere Zahlungsbereitschaft der Vergnügungsstättenbetreiber hoch getrieben, das eigentliche Gewerbe verdrängt und der Charakter der Gebiete verwässert werden.

Natürlich könnten Spielotheken in der Innenstadt das Stadtbild optisch beeinträchtigen, räumte Schnacke-Fürst ein, doch die Möglichkeiten der Feinsteuerung seien hier größer. Fehlentwicklungen könnten durch bestimmte Kriterien vermieden werden. So empfiehlt Antje Schnacke-Fürst, einen Mindestabstand der Einrichtungen von 205 (in Schwenningen) beziehungsweise 215 Metern (in Villingen) vorzugeben und die Einrichtungen auf die Unter- und ersten Geschosse der Gebäude zu beschränken.

Für Villingen bedeute dies, dass sich nur noch zwei weitere Stätten ansiedeln könnten, für Schwenningen wäre es nur eine. Diskotheken und Tanzlokale hingegen, empfiehlt Acocella, sollten "ausnahmsweise" (das heißt nach Einzelfallentscheidung) in Gewerbegebieten zugelassen werden.

Mit diesem Konzept seien auch die kleinen Stadtbezirke abgedeckt, erläuterte Stadtentwicklungsamtsleiter Henning Keune. Bordelle, fügte er an, seien übrigens von der Vergnügungsstättenkonzeption nicht betroffen. Für diese gelte seit 2001 eine Sperrgebietsverordnung, denn Prostitution gelte "nicht als Vergnügen, sondern als Gewerbe".

In Grenzen hielten sich die Spielhallen in VS übrigens wohl auch wegen der Vergnügungssteuer, ergänzte Bürgermeister Rolf Fußhoeller. Diese sei vergleichsweise hoch.

Bei einer Enthaltung sprachen sich die Ausschussmitglieder für das Konzept aus.