WTVS soll ausstehende Zahlungen leisten

Von Cornelia Spitz

Villingen-Schwenningen. Ein pikantes Schreiben hat OB Rupert Kubon als Aufsichtsratsvorsitzender der Wirtschaft und Tourismus Villingen-Schwenningen GmbH erhalten. Während der WTVS-Geschäftsführer Georg Seeck hart in der Kritik steht, fordern seine Anwälte Meyerhuber aus Ansbach angeblich säumige Gehaltszahlungen ein und drohen sogar mit Klage.

Seeck war wie berichtet wegen der Erhöhung seines Jahresgehalts von 90 000 auf 100 000 Euro sowie einer jährlichen Gehaltssteigerung von 3,5 Prozent in die Kritik geraten.

Dass die Gehaltserhöhung ohne Wissen des Aufssichtsrats zwischen OB Kubon und Seeck – der dabei gleichzeitig als Geschäftsführer der WTVS und als Vertreter der Gesellschafter fungierte – passierte, sorgte für großen Ärger bei vielen WTVS-Aufsichtsräten, die das Vertrauen in den Wirtschaftsförderer und WTVS-Geschäftsführer damit zerstört sehen. In einer Aufsichtsratssitzung soll das Thema am kommenden Dienstag aufgearbeitet werden.

Dieser aber kam Seeck nun mit einem bemerkenswerten anwaltlichen Schreiben vom 13. Juni zuvor, das an OB Kubon und schließlich auch an die Aufsichtsräte ging und unserer Redaktion vorliegt: In einem Gesellschafterbeschluss vom 28. Februar seien seine monatlichen Bezüge mit Wirkung zum März um 1125 Euro auf 7500 Euro "vertragswidrig" gekürzt worden. "Das bedeutet, dass die WTVS wie Ihnen bekannt mit Bezügen in Höhe von dreimal 1125 Euro in Verzug ist." Für eine "weitere gedeihliche Zusammenarbeit und um weiteren Schaden von der Gesellschaft abzuwenden" sei Seeck "durchaus zu Gesprächen zur zukünftigen Gestaltung seiner Bezüge bereit". Sollte eine zeitnahe Klärung jedoch nicht erreicht werden, wollen die Anwälte Seeck "anraten", "die notwendigen rechtlichen Schritte zu veranlassen".

Auch auf das Zustandekommen der Gehaltserhöhung gehen die Anwälte in Art eines Schwarzer-Peter-Spiels ein: Seeck hätte die Nachtragsvereinbarungen zur Gehaltserhöhung nicht allein abgeschlossen und diese seien auf Kubons Initiative hin getroffen worden. Wenn der Aufsichtsrat in der Gehaltsdebatte tatsächlich als Berater hätte gehört werden sollen, sei es im übrigen auch nicht Seecks Aufgabe gewesen, den Rat des Organs einzuholen, sondern die von Kubon.

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