Friedhöfe: Grabschmuck ist zu entfernen

Villingen-Schwenningen. Die Ruhezeiten für einige Gräber auf den Friedhöfen der Stadtbezirke Villingen, Schwenningen und Mühlhausen laufen zum 31. Dezember ab.

Das betrifft Erd-Einzelgräber bis einschließlich Sterbejahr 1993, Urnen-Einzelgräber bis einschließlich Sterbejahr 1998 (Ruhezeit 20 Jahre laut alter Friedhofssatzung), Urnen-Einzelgräber mit Sterbejahr 2003 (Ruhezeit 15 Jahre laut aktueller Friedhofssatzung) und Kindergräber bis einschließlich Sterbejahr 2008. Die Stadt bittet die Nutzungsberechtigten beziehungsweise Angehörigen, Grabmale, Grabschmuck und sonstiges Zubehör bis zum 15. März 2019 von den Gräbern zu entfernen. Nach diesem Zeitpunkt geht die noch vorhandene Grabausstattung in das Eigentum der Stadt Villingen-Schwenningen über.

Für Fragen stehen die Friedhofsverwaltungen Villingen (auch für Mühlhausen) unter Telefon 07721/82 27 80 und Schwenningen unter Telefon 07720/82 27 60 zur Verfügung.