Der Taubenparagraf, wonach auch auf Privatgrundstücken das gezielte Taubenfüttern verboten ist,

Der Taubenparagraf, wonach auch auf Privatgrundstücken das gezielte Taubenfüttern verboten ist, ist jetzt beschlossene Sache. Doch rollt jetzt eine Klage auf VS zu?

Villingen-Schwenningen (cos). Ein Schwenninger Bürger, der mit dem exzessiven Füttern dutzender Tauben in der Turnerstraße ein ganzes Wohngebiet in Aufruhr brachte, war Anlass für den neuen Taubenparagrafen. Nun hofft man, dem Treiben ein Ende gesetzt zu haben, wie die Gemeinderäte am Mittwochabend unisono verlauten ließen. Aber: Laut Gemeinderat Jürgen Schützinger (DLVH) lasse sich der Mann, ein gläubiger Muslime, für den die Taube "der Vogel Allahs" sei, bereits anwaltlich beraten und wolle er im Falle des nun tatsächlich beschlossenen Verbots gegen die Stadtverwaltung klagen. Die "ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet", gegen diesen vierten Paragrafen verstoße die Stadt, wenn sie dem Mann das Taubenfüttern unmöglich mache.