Die Lokal-Posse um den Problem-Baum geht weiter mit einem weiteren Fäll-Antrag. Foto: alswart – stock.adobe.com

Familie in Weilersbach darf Linde auch im kommenden Jahr nicht fällen. Erneuter Vorstoß. Mit Kommentar

Villingen-Schwenningen - Martin und Resi Braun können alles mit der Pracht-Linde vor ihrem Haus anstellen, sie mit Girlanden schmücken oder es bleiben lassen. Nur eines dürfen sie auch in nächster Zeit nicht: Den Baum fällen. Die Lokal-Posse um den Problem-Baum geht weiter mit einem weiteren Fäll-Antrag.

Der Weilersbacher Linden-Baum hat es unter den doppelstädtischen Bäumen sicherlich zum VIP-Status gebracht. Nicht nur, dass er es mehrfach in den Schwarzwälder Boten geschafft hat. Auch Südwestfernseh-Zuschauern ist das Prachtstück aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis kein Unbekannter mehr. Das Ehepaar Braun schaut auf die winterliche Linde, die vermutlich 100 Jahre alt ist. Mit ihrem Latein sind sie bald am Ende. Mehrmals hatten sich die beiden um eine Fällgenehmigung bei der Stadtverwaltung bemüht und auch den Ortschaftsrat des Stadtbezirks Weilersbach eingeschaltet. Bislang ohne Erfolg. Dem Fällen des stattlichen Baumes, so das Argument aus der Verwaltung, stehe die Baumschutzsatzung entgegen.

Das Ehepaar ist gespalten. Auf der einen Seite steht eine blättrige Schönheit auf ihrem Grundstück. Andererseits hat der Baum seine Schattenseitten. "Und die überwiegen stark", so das Ehepaar. Der Grund liegt in Sichthöhe zu der Holzterrasse. "Sie sehen ja jede Menge Hubbel auf der Garageneinfahrt des Nachbarn", deutet Braun auf deutlich sichtbare Verwerfungen, für die das verzweigte Wurzelwerk des Baumes verantwortlich sei. Der Gehweg weise erhebliche Schäden auf. Der Schritt fiel nicht leicht, doch die Familie entschied: "Der Baum muss weg."

Wurzelbrücke an die 50.000 Euro teuer

Ohne uns, so lässt sich die Reaktion der Stadt zusammenfassen. Geht es um Fällungen von Bäumen ab einer bestimmten Höhe und eines definierten Umfangs greift die Baumschutzsatzung. Hieraus ergebe sich auch eine klare Verpflichtung an die Eigentümer. Der Baum sei unbedingt erhaltungswürdig und schützenswert aufgrund seiner Größe, seines Alters, seines Zustandes und seiner Vitalität. Und daran ändere sich uch grundsätzlich nichts nach der bevorstehenden Sitzung des Gemeinderates im Januar. Dabei sollen Neuerungen diskutiert und besprochen werden. Doch generell bleibe es dabei, erläuterte Oxana Brunner, von der Pressestelle der Stadt: Baumeigentümer seien für den Erhalt und damit auch die Folgekosten von über die Satzung geschützten Bäumen zuständig. "Eigentum verpflichet eben."

Für die Stadtverwaltung scheint der Weilersbacher Baum-Fall vorerst erledigt, für die Familie noch lange nicht. Zwar hat sich in all den Monaten "nichts bewegt", bilanziert Martin Braun auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. Dafür hat er mittlerweile noch mehr Ahnung von Kosten, die auf die Familie zukommen könnten. Zum einen gehe die Sanierung der nachbarlichen Hofeinfahrt ins Geld, erzählt er, rund 3500 bis 5000 Euro. Um die Wurzeln des als erhaltenswert eingestuften Baumes im Zuge der Sanierungsmaßnahme nicht zu verletzen, soll ein besonderer Schutz angebracht werden. Und diese Kosten haben es in sich. Martin Braun und seine Frau müssen tief Luft holen. Zwischen 25.000 und 50.000 sollen sich diese belaufen. "Das geht gar nicht", ärgern sich nicht nur die Brauns.

Bei den allermeisten Anträgen heißt es Nein

So bleibt der Familie auch im kommenden Jahr die Linden-Last vor dem Haus erhalten. Wie ihr erneuter Vorstoß auf Fällung ausgeht, entscheidet das zuständige Stadtbauamt. Immerhin bildet der Weilersbacher Baum ein Rarität ab. Selten, so Brunner, komme es zu solch langwierigen Auseinandersetzungen. Im Jahr 2016, klärt sie auf, gab es insgesamt in VS 190 Fällanträge, davon wurden acht abgelehnt. Im zur Neige gehenden Jahr gab es bislang 170 Fällanträge mit sechs Ablehnungen.

Kommentar: Linden-Last

Von Eva-Maria Huber

Ein Lindenbaum hat mittlerweile VIP-Status und für eine Familie aus Weilersbach wird er zum Dauer-Ärgernis. Bei allem Respekt vor der vernünftigen Baumschutzsatzung, vor allem angesichts der um sich greifenden Abholzwut: Das Prachtexemplar aus dem kleinen Stadtbezirk hat Schattenseiten, die für die Familie ärgerlich sind und unverhältnismäßig teuer werden könnten. Nicht nur, dass die Wurzeln das Nachbargrundstück heben und der Baumeigentümer die Sanierungskosten übernehmen soll. Nun kommt eine Wurzelbrücke ins Spiel, die angeblich zwischen 25.000 und 50.000 Euro kostet. Astrein ist das städtische Verhalten bisher nicht in diesem Spezial-Fall. Ist kein Kompromiss möglich? Wenn die Linde so wertvoll ist, dann könnte die Stadt für deren Erhalt Geld springen lassen. Vielleicht wird der Ausnahme-Laubbaum doch noch zum Baum der Erkenntnis!