Angekettete Elefanten bei Circus Krone. Foto: PETA

Circus Krone stellt dem Sozialamt 900 Freikarten zur Verfügung. Tierschützer wettern dagegen.

Villingen-Schwenningen – Nachdem der ab kommender Woche in Villingen-Schwenningen gastierende Circus Krone dem örtlichen Sozialamt 900 Freikarten zur Verfügung gestellt hatte, um Sozialbedürftigen einen Zirkusbesuch zu ermöglichen, hat die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. den Leiter des Amtes für Jugend, Familie und Soziales, Wolfgang Mack, darum gebeten, von diesem Angebot nicht Gebrauch zu machen.

Denn die Show von Circus Krone sei nicht nur untrennbar mit Tierquälerei und der Ausbeutung von Schwächeren verbunden, sondern der Zirkus missachte wiederholt viele der konkreten Tierschutzauflagen der Münchner Behörden und füge Tieren wie Elefanten, Pferden oder Löwen damit erhebliches Leid zu.

Erst im März 2012 hat PETA zahlreiche schwerwiegende Missstände bei der Tierhaltung im Winterquartier von Circus Krone bei den Münchner Behörden angezeigt.

Hinter den glitzernden Zirkuskulissen sei das Leid grenzenlos und bei Circus Krone, der laut einem Gerichtsurteil von 2010 öffentlich als „notorischer Tierqualzirkus“ bezeichnet werden darf, sogar behördlich dokumentiert.

Nach einer Strafanzeige von PETA und einer Gegenanzeige von Circus Krone hat die Staatsanwaltschaft München I im Oktober 2010 festgestellt, „[…] dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen, die gutachterlicherseits als erhebliche Leiden im Sinne von § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz eingestuft wurden. Insbesondere wurden bei den Elefanten Verhaltensstörungen in Form von Bewegungsstereotypien beobachtet.“

Im Februar 2009 wurde Frau Sembach-Krone wegen Tierquälerei vom Amtsgericht Darmstadt rechtskräftig verurteilt – Grund war die nicht art- und tiergerechte Elefanten- und Pferdehaltung. Im April 2009 bezeichnete ein Richter des Amtsgerichts Hagen einen Dressurakt, bei dem eine Elefantenkuh auf dem Kopf stand, als „völlig abartig“.