Die Lieferzonen, hier im Romäusring, hat die Stadt neu eingerichtetFoto: Eich Foto: Schwarzwälder Bote

Innenstadt: Neue Bereiche für den Lieferverkehr am Rande der Villinger Fußgängerzone eingerichtet

Um den Lieferverkehr in der Innenstadt zu begrenzen, hat die Stadt nun testweise neue Lieferzonen eingerichtet. Dass dort aber auch nachts nicht geparkt werden darf, stößt einem Anwohner sauer auf.

VS-Villingen. Mit neu eingerichtete Lieferzonen möchte die Stadt den Lieferverkehr in der Villinger Fußgängerzone in den Griff bekommen. Vor einigen Tagen wurden diese Bereiche nun eingerichtet.

Hintergründe

Zu zahlreichen Konflikten kam es in der Vergangenheit in der Villinger Innenstadt. Anwohner berichteten von zu vielen Fahrzeugen, die in der Fußgängerzone unterwegs seien, angeprangert wurde darüber hinaus die Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit für den Lieferverkehr und die Nutzung der Innenstadt, um Wege abzukürzen. "Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat daraufhin verstärkt Kontrollen durchgeführt", berichtet die städtische Pressesprecherin Oxana Brunner auf Anfrage unserer Zeitung.

Es galt aber darüber hinaus für das zuständige Bürgeramt, die Nutzungskonflikte zu lösen. Brunner: "Dienstleiter und Anbieter wollen in die Innenstadt reinfahren, andere wollen den Verkehr draußen haben – dazu musste ein Kompromiss gefunden werden." Als Lösung sieht die Stadt deshalb, wie im Rahmen einer Gemeinderatssitzung im November 2019 bekannt gegeben, die Einrichtung von Lieferzonen sowie eine Änderung der Lieferzeiten. Die Zeiten, in denen die Fußgängerzone für Lieferungen befahren werden darf, wurde verkürzt – außerhalb dieser Zeiten sollen Lieferanten von Gewerbetreibenden die Lieferzonen benutzen, um die Waren dann fußläufig auszuliefern.

Umsetzung

Genau jene Lieferzonen wurden nun jüngst in Villingen eingerichtet – und zwar in der Obere Straße, (in Fahrtrichtung rechts nach dem Oberen Tor), Rietstraße (in Fahrtrichtung links nach dem Riettor), Niedere Straße beziehungsweise im Romäusring (am Beginn der Fußgängerzone), Gerberstraße (in Fahrtrichtung rechts nach der Schaffneigasse), Bärengasse (in Fahrtrichtung rechts am Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs).

Bei der Wahl der Örtlichkeit habe man laut der städtischen Sprecherin drauf geachtet, dass die Bereiche am Rande der Fußgängerzone liegen, fußläufig sowie mit Lieferfahrzeugen gut erreichbar sind und möglichst geringe Einschränkungen der öffentlichen Parkplätze zur Folge haben. Dabei habe es auch entsprechende Gespräche mit Lieferdiensten, der Industrie- und Handelskammer sowie dem Gewerbeverband Oberzentrum gegeben. "Die Zonen gibt es nun versuchsweise für ein Jahr, dann folgt ein Bericht an den Gemeinderat mit einer entsprechenden Bewertung", so Brunner. Hierbei soll einfließen, ob die Änderungen der Lierferzeiten in verbindung mit den neuen Lieferzonen zu einer Reduzierung des Verkehrs in der Innenstadt geführt haben.

Kritik

Ein Anwohner meldete sich nach dem Einrichten der Lieferzonen – nachdem er ein Knöllchen an der Scheibe kleben hatte. Zuvor stellte er seinen Wagen in der Lieferzone ab, um seine Einkäufe nach Hause zu bringen. "Ausgestellt wurde das um 21 Uhr vom Ordnungsamt Villingen", berichtet der Mann. Als Begründung habe man die Behinderung von mehreren Fahrzeugen genannt. Aus seiner Sicht sei es unverständlich, dass das absolute Parkverbot rund um die Uhr gelte – und selbst am Wochenende, wenn die Läden nicht geöffnet hätten.

Brunner entgegnet: "Die Lieferanten kommen unter Umständen auch am späten Abend oder nachts. Der Sinn wäre verfehlt, wenn die Flächen dann als normale Parkplätze genutzt werden." Die städtische Pressesprecher merkt darüber hinaus an, dass die Stadt als Ausgleich zwei Parkplätze auf Höhe der Commerzbank angelegt habe. "Wir haben sie damit dort eingerichtet, wo die Menschen zuvor – auch widerrechtlich – ihr Auto abgestellt haben."

Eine sogenannte Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (also die Zick-Zack-Linien auf dem Boden) sei deshalb nicht angebracht worden, weil auf Flächen mit Grenzmarkierung das Halten und Parken grundsätzlich verboten sei. In diesem Fall ist es jedoch lediglich für solche Fahrzeuge nicht erlaubt, die keine gewerblichen Lieferungen tätigen.

Bußgelder

Oxana Brunner erklärt gegenüber dem Schwarzwälder Boten, dass für das dortige Parken bis zu 25 Euro fällig werden – weil damit unter Umständen der Lieferverkehr behindert werde. Sollten Lieferanten fälschlicherweise ein Knöllchen erhalten, werde dieses zurückgenommen. Bislang seien nicht "exhorbitant viele Knöllchen" an den neuen Lieferzonen verteilt worden.

Dem Vorwurf, der KOD würde dort derzeit verstärkt kontrollieren, entgegenet Brunner: "Der KOD ist aufgrund der aktuellen Situation und die dort üblichen Kontrollen ohnehin viel im Innenstadtbereich unterwegs", so die Sprecherin.

Und auch die Lieferzone am Romäusring befinde sich im Bereich in unmittelbarer Umgebung zum Spielplatz am Romäusring, welcher zur Verhinderung von Personenansammlungen häufig bestreift werde.