Sozialamtsleiter Jan Hauser und Janina Kienzler von Kreissozialamt erläuterten im Sozialausschuss des Kreistages den Sachstand des Bundesteilhabegesetzes und dessen Auswirkungen auf die Verwaltung. Foto: Winkelmann-Klingsporn Foto: Schwarzwälder Bote

Bundesteilhabegesetz: Antrag der CDU vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt

Schwarzwald-Baar-Kreis (ewk). Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll der Blick auf den individuellen Bedarf, die Personenzentrierung und die Steuerungsfunktion der Leistungsträger, hier ist das der Landkreis, gestärkt werden.

Im Sozialausschuss des Kreistages ging es um den Sachstand und zusätzliche Stellen im Sachgebiet Eingliederungshilfe. In vier Schritten soll das neue BTHG bis 2023 umgesetzt werden. Im vergangenen Jahr ging es um Änderungen im Schwerbehindertengesetz, um Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung und um eine Erhöhung des Schonvermögens. Aktuell geht es unter anderem um Verbesserungen im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben und im Gesamtplanverfahren. Im Fachausschuss stand das Gesamtplan- und Teilhabeverfahren sowie die personellen Auswirkungen im Sachgebiet Eingliederungshilfe auf der Tagesordnung. Künftig muss sich die Ermittlung des individuellen Bedarfs des Leistungsberechtigen an der internationalen Klassifizierung der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit orientieren.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind zudem unter Berücksichtigung der Wünsche der Leistungsberechtigten im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens festzustellen. Dabei sind die folgenden Bereiche zu berücksichtigen: Lernen und Wissensanwendung, Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, häusliches Leben, interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, bedeutende Lebensbereiche, Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Lernen. Damit ergeben sich große Änderungen in den Arbeitsabläufen und im Arbeitsumfang des Fallmanagements. "Eine Mammutaufgabe, die bis 2020 bewältigt werden muss", so Sozialamtsleiter Jan Hauser. Nach Ausführungen von Janina Kienzler vom Kreissozialamt sind im Schwarzwald-Baar-Kreis neben den Bestandsfällen jährlich 350 Neuanfragen zu bearbeiten. Dafür ist in den vier Sozialräumen im Landkreis jeweils ein Mitarbeiter vorgesehen. Die Menschen haben einen Rechtsanspruch auf das jetzt so festgelegte Verfahren.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis müssten dazu zwölf weitere Stellen geschaffen werden. Nach sorgfältiger Einschätzung der Verwaltung kommt man im Sozialamt auf einen notwendigen Personalbestand von 7,42 Fallmanagementstellen. Damit fehlen im Stellenplan noch 4,42 Stellen, die spätestens nach Ablauf der Erprobungsphase ab 1. April 2019 benötigt werden. "Die Kosten gehen permanent nach oben. Wo ist das Ende?", fragte engagiert CDU-Sprecher Roland Strumberger und beantragte, nur drei weitere Stellen für den Bereich Fallmanagement für das Sachgebiet Eingliederungshilfe vorzusehen und nach einem Dreivierteljahr zu prüfen, ob mehr Stellen erforderlich sind. Bereits in der Diskussion zeichnete sich ab, dass die Christdemokraten dafür keine Mehrheit finden würden. Vielmehr wurde Hauser Respekt gezollt für die vorgelegte Stellenberechnung (Anton Knapp, SPD). "Fassungslos" über "den aus der Luft gegriffenen" CDU-Antrag zeigt sich Kreisrat von Mirbach (Grüne) und "froh darüber, wenn es bei den zusätzlichen 4,42 Stellen bleibt". Und so wurde der Stellensparantrag der CDU-Fraktion dann auch mit zwölf Gegenstimmen bei neun CDU-Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Der Verwaltungsvorschlag, 4,42 Stellen für Fallmanagement im Sachgebiet Eingliederungshilfe in den Finanzplan 2019 aufzunehmen, wurde schließlich mit 12 Ja-Stimmen, sechs Gegenstimmen und drei Enthaltungen positiv beschieden.