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In Königsfeld und VS ist Feuerwerk teilweise verboten

Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Feuertöpfe und andere explosive Dinge. Traditionell wird das neue Jahr im Schwarzwald-Baar-Kreis mit Feuerwerk begrüßt. Doch das ist nicht überall erlaubt.

Schwarzwald-Baar-Kreis. Überall in Deutschland ist es gesetzlich verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern Feuerwerk zu zünden. Darüber hinaus haben einige Städte und Gemeinden ein Feuerwerksverbot für bestimmte Zonen erlassen, so etwa Düsseldorf für einige Teile der Altstadt, Bielefeld für den Boulevard der westfälischen Stadt, daneben viele kleinere Städte und Kommunen sowie die Inseln Sylt und Amrum oder das nordfriesische St. Peter-Ording. Auch in Villingen-Schwenningen gilt schon seit 2009 ein Verbot in der Villinger Innenstadt sowie im Bereich "Ob dem Brückle" in Schwenningen.

Königsfeld zieht als einzige Kommune im Landkreis nach

Als einzige Kommune im Schwarzwald-Baar-Kreis hat Königsfeld nachgezogen: Seit mehr als fünf Jahren besteht bereits in Königsfeld das Verbot, im Ortskern Feuerwerkskörper abzuschießen oder abzubrennen. Dies sei allerdings eine rein präventive Maßnahme, passiert sei bislang nichts, erklärt Bürgermeister Fritz Link auf Nachfrage unserer Zeitung. "Es gab aber bereits diverse Vorkommnisse in anderen denkmalgeschützten Ortskernen", so das Gemeindeoberhaupt.

Schutz gilt Gebäuden aus dem Beginn des 19. Jahrhundert

Beispiele hierfür seien der Brand in Villingen Silvester 2008 sowie ein Dachstuhlbrand in Schwenningen zum Jahreswechsel 2015. "Um dem vorzubeugen, gilt für das historische Zentrum dieses Abbrennverbot", sagt Link. In dem in Königsfeld verbotenen Bereich befinden sich Gebäude, die in den ersten Jahren nach der Gemeindegründung zu Beginn des 19. Jahrhunderts errichtet wurden. Die enge Bebauung sowie die der Bauweise geschuldeten Verschalungen, Balkone und Verzierungen aus Holz erhöhen das Risiko, dass Feuerwerkskörper in die Gebäude gelangen und einen Brand auslösen. Ein weiterer Aspekt seien die Veranstaltungen der evangelischen Brüdergemeine, namentlich die traditionellen liturgischen Gebräuche mit Gottesdienst am Silvesterabend sowie das anschließende musikalische Neujahrsblasen auf dem Zinzendorfplatz. "Es gilt eben auch, die historischen, traditionellen Gebräuche zu respektieren", erklärt Link weiter. Zum einen soll das Verbot akustische Störungen unterbinden, zum anderen die Personen schützen, die sich nach dem Gottesdienst auf dem Zinzendorfplatz aufhalten. In St. Georgen gibt es derweil vergleichsweise wenige Einschränkungen, die sich zudem nicht auf den Stadtkern, sondern bestimmte Einrichtungen beziehen. "Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist nach der Sprengstoffverordnung generell in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und Fachwerkhäusern verboten", erklärt Markus Esterle, Leiter der Bürgerdienste.

In Donaueschingen, wo sich in der Altstadt viele historische Gebäude befinden, setzt man nach wie vor auf die Einsicht der Bürger. "Ein Verbot gibt es nicht", erklärt Vera Moßbrucker von der Stadtverwaltung auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. "Das war auch in den vergangenen Jahren so."

Stadt VS handelt aus leidvoller Erfahrung heraus

In der historischen Villinger Innenstadt kam es zum Jahreswechsel 2008/2009 wegen einer fehlgeleiteten Silvesterrakete zu einem verheerenden Großbrand mit einem Schaden von mehreren Millionen Euro. "Deswegen hat die Stadt Villingen-Schwenningen in Abstimmung mit dem Gemeinderat beschlossen, in Gebieten mit besonders brandgefährdeten Gebäuden auch für den 31. Dezember und den 1. Januar ein Abbrennverbot zu erlassen", erklärt Oxana Brunner von der Stadtverwaltung auf Anfrage. Es wurde festgelegt, dass es in der Villinger Innenstadt sowie dem Bereich "Ob dem Brückle" im Stadtbezirk Schwenningen hinaus dauerhaft untersagt ist, pyrotechnische Gegenstände "der Kategorie 2 abzubrennen, beziehungsweise abzuschießen. Ziel der Maßnahme sei es, einen ähnlichen Schadensfall zu vermeiden "und die in beiden Bereichen vorhandene, historisch wertvolle Bausubstanz zu erhalten sowie die in den Gebäuden wohnenden Menschen zu schützen", so Brunner. Gesetzliche Abbrennverbote gelten auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern. Verstöße können, so Oxana Brunner, mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Der Kommunale Ordnungsdienst überwacht das Geschehen in VS.