Ein erweitertes Führungszeugnis ist Teil der Strategie, um den Kinder- und Jugendschutz voranzubringen. Foto: Kleinschmidt Foto: Schwarzwälder-Bote

Schulung: Stadt und Kreis wollen Vereinsvertreter sensibilisieren

Villingen-Schwenningen (cos). Wie ist es um den Jugendschutz in den Vereinen bestellt? Und muss, wer dort mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, eigentlich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?

Diesen Fragen gehen die Stadt Villingen-Schwenningen und der Schwarzwald-Baar-Kreis derzeit auf den Grund. Ihr Ziel: die Erarbeitung eines gemeinsamen Schutzkonzeptes.

Viele Vereine, so Sascha Nowara vom Kreisjugendring, haben bereits Vereinbarungen mit den zuständigen Jugendämtern abgeschlossen. Darin wird geregelt, dass das erweiterte Führungszeugnis tatsächlich vorzulegen ist und auch ein Schutzkonzept wird gefordert.

Nun aber will man auch jene Gruppen und Vereinigungen erreichen, die diese Vereinbarung noch nicht unterzeichnet haben. Wie genau so ein Schutzkonzept nach Paragraph 72 a des Sozialgesetzbuches SGB VIII umgesetzt werden kann, erfahren die Teilnehmer an einer Schulung. Diese findet statt am Donnerstag, 16. Juni, von 18 bis 21.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Am Hopbühl 2. Pro Verein oder Verband dürfen zwei Personen, die in der Jugendarbeit tätig sind, daran teilnehmen. Die Kosten für die Schulung werden von den Jugendämtern des Landkreises Schwarzwald-Baar und der Stadt Villingen-Schwenningen übernommen.

Die Schulung soll aber nicht nur dazu dienen, ein Kinderschutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Sie soll überhaupt auch erst sensibel machen für die Notwendigkeit des Kinder- und Jugendschutzes.

Referent der Schulung ist Sascha Nowara vom Kreisjugendring. Er beantwortet im Vorfeld auch Fragen oder nimmt Anmeldungen zur Schulung per E-Mail an sascha.nowara@kbz.ekiba.de entgegen.