70-jähriger Heilpraktiker soll sich rund acht Mal an 18-jährigen Patientin vergangen haben.

Villingen-Schwenningen - Seit Dienstag verhandelt das Landgericht Konstanz eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen 70-jährigen Heilpraktiker aus Villingen-Schwenningen. 2009 soll er sich rund acht Mal an einer damals 18-jährigen Patientin vergangen haben.

Die junge Frau war als Auszubildende im Geschäft seiner 44-jährigen Tochter angestellt. Diese soll ihre unter Allergien leidende Auszubildende immer wieder genötigt haben, die Praxis des Vaters aufzusuchen, um ihre Arbeitsfähigkeit zu sichern. Große Selbstunsicherheit und die Angst um den Verlust des Ausbildungsplatzes brachten die heute 19-Jährige dazu, den Angeklagten immer wieder zu konsultieren, obwohl es bereits bei der zweiten Behandlung zu sexuellen Übergriffen gekommen sein soll. Dabei soll er im Anschluss an Eigenblut- oder Kalziuminjektionen angeblich notwendige Massagen durchgeführt haben, die sich – weit von der Einstichstelle entfernt – im Intimbereich seiner Patientin bewegten.

Die 19-Jährige berichtete gestern unter anderem von einem starken Wärmegefühl und einer Bewegungsunfähigkeit, die sie nach jeder Blutabnahme empfunden habe. Während der sexuellen Manipulationen habe sie sich »wie erstarrt« gefühlt: »Ich konnte nicht einmal die Finger bewegen«, erklärte sie weinend.

"Total impotent"

Der Angeklagte bezeichnete diese Vorwürfe als »absolut falsch«. Er habe aufgrund einer Hormonbehandlung wegen Prostatakrebs überhaupt keine sexuellen Interessen mehr und sei »total impotent«. Hinter der Anzeige vermute er einen Racheakt im Zusammenhang mit ihrer Kündigung bei seiner Tochter. Danach habe sie sich mit einer 30-jährigen Bekannten zusammen getan, um ihn und seine Tochter »fertig zu machen«.

Die 30-jährige Zeugin berichtete gestern auch von einem sexuellen Übergriff des Angeklagten auf sie während einer Hexenschuss-Behandlung. Ein Beamter der Polizeidirektion VS bestätigte, dass zwei weitere Frauen von ähnlichen Erlebnissen mit dem Angeklagten gesprochen hätten. Sie hätten sich aber aus Scham nicht weiter dazu äußern wollen.

Der Angeklagte erklärte die »Missempfindungen« der Patientinnen mit einem Wärmegefühl im Genitalbereich, das durch Kalziumspritzen ausgelöst würde. Er habe die Frauen nicht manipuliert. Bei seinen Massagen verwende er einen Massagestab, um die Patientinnen nur ja nicht mit den Händen zu berühren. Das halte er nach Injektionen für erforderlich, um das Schmerzgefühl zu mindern und die Wirkung der Injektion zu verstärken.

Das Gericht hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Am Mittwoch wird das Urteil verkündet.