Wegen Spielsucht hat der Angeklagte zwei Kredite aufnehmen müssen. Foto: stocksolutions/Fotolia.com

34-jähriger Familienvater aus Schwenningen verstrickt sich in Widersprüche.

Villingen-Schwenningen/Konstanz - Das Landgericht Konstanz hat einen 34-jährigen Familienvater aus Schwenningen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Er hat bereits fünf Monate Untersuchungshaft hinter sich und sitzt derzeit eine früher verhängte Strafe ab. Das jetzt ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Februar lauerte er nachts vermummt und mit einer geladenen Gaspistole bewaffnet einem flüchtigen Bekannten vor einer Spielothek in Schwenningen auf, um ihn auszurauben. Dabei drängte er sich auf den Rücksitz des Wagens, in den der Mann gerade eingestiegen war, um nach Hause zu fahren. Von hinten hielt er ihm die mit Stahlkugeln geladene Waffe an die Schläfe und forderte Geld. Als der Mann sich zunächst weigerte, schlug er ihm die Pistole mehrmals gegen Kopf und Hals, bis dieser Geldbeutel, Smartphone und Autoschlüssel herausgab.

Anschließend folgte er dem Räuber aber und bat darum, ihm wenigstens den Geldbeutel mit den Papieren und den Autoschlüssel zurück zu geben. Daraufhin schlug der Täter ihm mit der Hand ins Gesicht, stieß ihn zu Boden und trat ihn noch gegen den Oberschenkel und in den Bauch. Geldbeutel, Handy und Schlüssel des Geschädigten ließ er zurück.

Vor Gericht behauptete der aus dem Gefängnis vorgeführte 34-Jährige, er habe den gleichaltrigen Mann nicht ausgeraubt. Vielmehr habe ihm dieser sofort freiwillig Geldbeutel, Smartphone und Autoschlüssel ausgehändigt, als er die Waffe an der Schläfe spürte. "Ich wollte den nur erschrecken", beteuerte er. Die Verletzungen muss das Tatopfer erlitten haben, als er selbst sich gegen ein "Wegschubsen" gewehrt habe. Er selbst habe ein blutendes Knie davongetragen.

Dann behauptete der 34-Jährige, dieser Mann habe ihn zusammen mit zwei anderen "Riesen" mehrmals bedroht, und Geld von ihm gefordert, wenn er an den Spielautomaten Gewinne gemacht hatte. Aus Angst habe er dem "erpresserischen" Trio insgesamt rund 170 Euro ausgehändigt, erklärte der mit 50 000 Euro verschuldete Angeklagte. Wegen seiner Spielsucht habe er zwei Kredite aufnehmen müssen, erklärte er. Die bösen Männer hätten auch andere Leute bedrängt und ihm mehrmals vor seiner Wohnung aufgelauert. Nachdem er zuvor behauptet hatte, die Polizei gerufen zu haben, erwies sich auch dies als Lüge.

Nach zahleichen weiteren Widersprüchen und der glaubwürdigen Aussage des Tatopfers hielt das Gericht die Anklagevorwürfe für erwiesen. Und auch der vom Angeklagten geltend gemachte hohe Trunkenheitsgrad nach angeblich neun halben Litern Bier und einer halben Flasche Wein führten wegen seines planvollen Vorgehens nicht zu einer Strafmilderung.