Ein Familienvater muss sich wegen gefälschtem Geld vor Gericht verantworten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Angeklagter bezieht übers Darknet Falschgeld aus Portugal. Schuldfrage steht nicht zur Debatte.

VS-Villingen - Wegen Geldfälschung musste sich ein 31-jähriger Familienvater aus Villingen vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Angeklagte hatte sich im März 2019 100 Euro in Form von zehn gefälschten Zehneuroscheinen im Darknet bestellt. Nachdem die Qualität der Fälschungen unzureichend war, entsorgte er diese. Die Frage nach Schuld und Unschuld stand bei der Verhandlung nicht zur Debatte. Der Angeklagte räumte die Tat ein und zeigte sich geständig. Auf die Frage des Staatsanwalts, warum er sich das Falschgeld beschafft hatte, antwortete er, er hätte es einfach mal ausprobieren wollen.

Durch Kredite vorbelastet

Der 31-Jährige hat die Mittlere Reife an einer Villinger Schule absolviert und eine Ausbildung als Industriemechaniker abgeschlossen. Derzeit ist er in einem Unternehmen in Villingen tätig. Er ist verheiratet und hat ein Kind. Durch Autofinazierungen und Kredite sei er jedoch finanziell vorbelastet.

Der als Zeuge geladene Kriminalhauptkommissar berichtete, dass der Angeklagte bei der Durchsuchung zunächst versucht hätte alles abzustreiten, sich dann aber schnell kooperativ zeigte und gestand. Auf die Schliche sei man dem 31-Jährigen mittels EDV-Daten gekommen. Das Falschgeld komme aus Portugal und in Kooperation mit den portugiesischen Behörden konnte ein Fälscher ausgehoben werden. Dadurch konnten die Daten sichergestellt werden.

Mann zu Geldstrafe verurteilt

In seinem Schlussplädoyer wies der Staatsanwalt daraufhin, dass es sich trotz des geständigen Auftretens des Angeklagten um ein Verbrechen am Gesetz handle. Aufgrund seiner einwandfreien Vita, seines einsichtigen und kooperativen Handelns und der nichtexistenten Vorstrafen gehe er allerdings von einem minder schweren Fall aus und sehe von einer Haftstrafe ab.

Der Richter folgte dem Vorschlag des Staatsanwalts, verurteilte den Angeklagten allerdings dennoch zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 45 Euro, die in monatlichen Raten gezahlt werden kann. Außerdem werden dem 31-Jährigen die Kosten des Verfahrens auferlegt.