Nach Verfahrensabschluss ist damit zu rechnen, dass die bisher befreiten Mitglieder ihre Beiträge nachbezahlen müssen. (Symbolfoto) Foto: Pixabay

Angestellte in Familienunternehmen sollen rechtswidrig von Sozialversicherungspflicht befreit worden sein.

Villingen-Schwenningen - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Mitarbeiter der Krankenkasse "Die Schwenninger". Grund ist eine rechtswidrige Befreiung von der Sozialversicherungspflicht.

In Zusammenarbeit mit einer Vermittlungsagentur, die laut Unternehmenssprecher Roland Frimmersdorf zwischen 2014 und 2017 erfolgte, sollen Angestellte in Familienunternehmen rechtswidrig von der Sozialversicherungspflicht befreit worden sein. "Konkret handelt es sich bei uns um 76 Fälle, in denen die Deutsche Rentenversicherung die Befreiung als nicht rechtmäßig beurteilt", erklärt Frimmersdorf.

Die Anzahl der von den Ermittlungen betroffenen Mitarbeiter sei nur etwa eine Handvoll. Hintergrund sei, dass selbstständige geschäftsführende Gesellschafter und deren Familienangehörige je nach Beschäftigung die Möglichkeit hätten, eine alternative private Vorsorge zu wählen, statt Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. "Dies sei laut der Deutschen Rentenversicherung in den besagten Fällen nicht so gewesen."

Frimmersdorf betont auf Nachfrage, dass "Die Schwenninger" dies bedauere und eine vollumfängliche Aufklärung anstrebe. Nach Verfahrensabschluss ist damit zu rechnen, dass die bisher befreiten Mitglieder ihre Beiträge nachbezahlen müssen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zudem gegen die Vermittlungsagentur sowie zwei weitere Krankenkassen. Insgesamt soll es sich um etwa 300 Fälle handeln.