Zweimal soll der 24-Jährige seine Exfrau vergewaltigt haben. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Frau beschuldigt ihren Ex der zweifachen Vergewaltigung. Mann streitet Vorwürfe ab.

VS-Schwenningen - Laut bisheriger Aktenlage hat ein Doppelstädter seine frühere Ehefrau zweimal vergewaltigt und wiederholt geschlagen. Das Villinger Schöffengericht verurteilte den 24-Jährigen am Mittwoch zu einer dreijährigen Haftstrafe.

Zu den Vorfällen kam es in der damaligen Schwenninger Wohnung des Paares, vor der Penetration wurde die Frau und Klägerin mit beiden Händen und einem Bein ans Bett gefesselt. Der 24-Jährige bejaht die Fesselung seiner mittlerweile von ihm geschiedenen Gattin, bestreitet jedoch jegliche sexuelle Handlungen. Zu Handgreiflichkeiten kam es ebenfalls in der Wohnung und schließlich vor einem Burger-Restaurant in VS, einmal trug die Frau deutliche Gesichtsschwellungen davon.

Klägerin gibt explizite Details der Taten zu Protokoll

Die Schläge verneint der Angeklagte ebenfalls, damit dürfte der Fall, auch nach Einschätzung von Amtsrichter Christian Bäumler, in absehbarer Zeit vor das Konstanzer Landgericht kommen. Nach gedolmetschten Angaben hegt der vor sieben Jahren von Sri Lanka in die Bundesrepublik gelangte Angeklagte und heute anerkannte Flüchtling sowie Hilfsarbeiter einen Kinderwunsch, seine Ex-Frau habe sich ihm aber immer wieder verweigert.

Anfangs sei die Beziehung in Ordnung gewesen, ließ die ebenfalls gedolmetschte Klägerin vor dem Schöffengericht wissen. Nach und nach hätten sich aber Probleme ergeben. Bei ihrer der Hauptverhandlung vorgeschalteten Intensivvernehmung hat die Klägerin einen "sehr guten Eindruck hinterlassen", dies wollte Bäumler nun unterstrichen haben und erklärte: "Die Frau berichtete auch davon, dass ihr ehemaliger Gatte im Zuge der ersten Vergewaltigung außerhalb der Vagina zum Samenerguss gekommen sei. Das ist eine detaillierte Angabe, diese muss nicht gemacht werden, wenn man sich so eine Sache ausdenkt."

Kein Haftbefehl: Verantwortlicher Richter sieht keine Fluchtgefahr

Der 24-Jährige ist in der Bundesrepublik strafrechtlich bisher noch nicht in Erscheinung getreten und in der Nähe seines Wohnortes mittlerweile erwerbstätig, das Urteil dürfte ihn auch dahingehend treffen. "Wegen der drohenden dreijährigen Gefängnisstrafe beantrage ich einen sofortigen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr, der Angeklagte könnte sonst jederzeit wieder nach Sri Lanka ausreisen", forderte die Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger dementierte, sein Mandant wolle auch weiterhin allen Vorwürfen begegnen.

Bäumler wies die Forderung der Klageseite schließlich seinerseits ab.