Zieht um in den Romäusring: die Bertholdapotheke. Hintergrund ist eine bundesweite Forderung nach Barrierefreiheit. Foto: wob Foto: Schwarzwälder-Bote

Neue Ordnung sieht Barrierefreiheit bei Pharmazien vor: Bertholdapotheke zieht um

Von Eva-Maria Huber

Villingen-Schwenningen. Eine Apotheke zieht um. Nicht nur, weil die Räume zu eng wurden. Die Inhaber der Bertholdapotheke wechseln ihren Standort, weil "wir für Barrierefreiheit sorgen müssen". Eine Vorgabe, die für Verbandssprecher zu einem "Riesenproblem" werden dürfte.

Vor mehr als zehn Jahren übernahm die Apothekerin Birgitta Bihlmaier die Bertholdapotheke Ecke Niedere Straße/Romäusring. Bis zum Herbst, im September oder Oktober, wird sie zwei Häuser weiter und damit in ein Gebäude am Romäusring 23 ziehen, das bereits einige Geschäfte beherbergt hat. Der Ortswechsel, hieß es aus der Apotheke, sei durch eine neue Verordnung erforderlich geworden, die im Sommer letzten Jahres in Kraft getreten sei und barrierefreie Apotheken vorsehe.

Ab Herbst wird sich die Pharmazie auf 800 Quadratmeter (ursprünglich 150) vergrößern. Kein Fehler, denn "in den Räumen ist es schon recht eng gewesen". Mit dem angenehmen Nebeneffekt, so die Inhaber, dass man von der "teuren Niederen Straße" in den günstigeren Romäusring wechseln könne. Während sich für die Bertholdapotheke die Verordnung durch einen recht problemlosen Umzug gut erfüllen lässt, dürfte es für andere Apotheken nicht ganz so einfach aussehen, die noch keinen barrierefreien Zugang haben. So hofft Frank Dambacher, von der Rechtsabteilung des Landesapothekerverbandes in Stuttgart, dass diese neue Regelung (von Bundesgesundheits- und Justizministerium) "mit Augenmaß" umgesetzt werde.

Zuständig für die Apotheken-Aufsicht sind im Land Pharmazieräte des Regierungspräsidiums. Nicht nur der Denkmalschutz müsse eine Rolle spielen, sondern auch die Frage, ob solche baulichen Veränderungen zumutbar seien. "Das muss von Fall zu Fall individuell entschieden werden."

Ähnlich argumentiert Hans-Otto Hengstler, Chef der Rietenapotheke und Vorsitzender des Landesapothekerverbandes für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Bei der neuen Ordnung sieht er nicht nur teilweise noch Klärungsbedarf. "Wenn es um die bauliche Umsetzung geht, dann gibt das für einige Apotheken ein Riesenproblem, wenn sie ihren Betrieb abgeben wollen", so Hengstler auf Anfrage unserer Zeitung. Zwar bestehe Bestandsschutz, doch bei Veränderungen werde eine neue Betriebserlaubnis fällig. Und die dürfte ohne bauliche Veränderungen kaum zu erhalten sein.