Prozess: Musik überdeckt Situation in Obdachlosenunterkunft

Villingen-Schwenningen. Ein Doppelstädter entwendete eigenen Worten zufolge CDs, um in der Obdachlosenunterkunft mehr Privatsphäre zu haben. Kopfhörer auf und Musik hören – so ließen sich die dortigen Zustände besser ertragen.

Der 31-Jährige wurde in einem Drogeriemarkt erwischt und gegenüber dem Hausdetektiv handgreiflich, nun landete der mehrfach vorbestrafte und bereits inhaftierte Mann wieder vor Justitia. Der Wert der Tonträger wird mit 143 Euro angegeben, die Videoüberwachung erfasste auch die körperliche Auseinandersetzung mit dem nicht sonderlich groß gewachsenen und schon älteren Detektiv.

Der Angeklagte gab sich im Villinger Amtsgericht überwiegend reumütig und will seinem Leben eine andere Richtung geben. "Ich nehme keine Drogen mehr, die machen die Persönlichkeit kaputt. Die Arbeits- und Wohnungssuche gestaltet sich leider schwierig", gab er zu Protokoll.

Mit Musik abschalten und die Umgebung mehr oder weniger ausblenden – der Anwalt des 31-Jährigen kann dieser Argumentation folgen und will nicht von einer Ausrede sprechen: "Ich war schon in dieser Unterkunft und kenne die Zustände, es ist wirklich kein schöner Ort. Dennoch darf man nicht stehlen und handgreiflich werden. Wir werden sehen, ob es mein Mandant mit dem Drogenausstieg ernst meint oder einer jener Menschen ist, die den Sucht- und Betäubungsmitteln wegen körperlicher Beschwerden nur eine gewisse Zeit entsagen: Seine Leber war auf je den Fall kurz vor der Zirrhose."

Richter Christian Bäumler verhängte eine sechsmonatige Haftstrafe, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Überdies muss der zurückliegend auch schon wegen räuberischer Erpressung belangte Doppelstädter 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.