Der AWO-Kreisverband mit Sitz in der Klinikstraße in Villingen-Schwenningen hat Insolvenz angemeldet. Foto: Eich

Dienstleistungen werden weiterhin vollumfänglich erbracht. Löhne und Gehälter gesichert.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt mit Sitz in der Klinikstraße 3 musste Insolvenz beantragen. Die Nachricht sorgte in den Stadtverbänden im Kreis für große Unruhe, zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist der Villinger Rechtsanwalt Thorsten Schleich vom Gericht berufen.

Wie kann ein solcher Verein wie die AWO Insolvenz anmelden? Und hat dies Auswirkungen auf die Ortsvereine? Das dürften Fragen sein, welche sich viele bei dieser Nachricht stellten.

Zunächst: Der Kreisverband hat juristisch und wirtschaftlich nichts mit den Ortsvereinen zu tun, sie arbeiten völlig unabhängig voneinander. Dies betont die Anwältin Beate Schmidt-Kempe, die Vorsitzende des Ortsvereins Villingen-Schwenningen ist und seit gut einem Jahr einen Beisitzerposten im Kreisverband inne hat. Wie jeder andere Verein, muss auch der AWO-Kreisverband eine Hauptversammlung abhalten, dort heißt es Kreisversammlung. In der, die vor gut einem Jahr stattfand, waren die Finanzen noch in Ordnung. Es gab keine Beanstandungen, der Vorstand wurde entlastet. Dies muss sich nun innerhalb eines Jahres gravierend verändert haben, sonst wäre es nicht zu der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gekommen.

Ortsvereine können Kreisverband nicht unterstützen

Finanziell schwierig war nach Angaben von Schmidt-Kempe die Fertigstellung des Gebäudes für Pflegedienstleistungen in Blumberg, dieser konnte nur verzögert an den Start gehen, zudem gab es Schwierigkeiten bei der Pflegedienstleitung und bei der Suche nach Personal.

Es können auch die einzelnen Ortsvereine nicht herangezogen werden, um den Kreisverband zu sanieren. So steht beispielsweise der Ortsverein Villingen-Schwenningen laut der Vorsitzenden finanziell gut da, hat aber mit der Möglingshöhe eine Mammutaufgabe vor sich und muss hier die Kräfte bündeln. Man könnte auch nicht per Vorstandsbeschluss dem Kreisverband helfen, denn "es ist Vereinsvermögen", verdeutlicht die Anwältin. Es bräuchte also eine außerordentliche Hauptversammlung, die beschließen müsste, dem Kreisverband unter die Arme zu greifen. Schmidt-Kempe hat dieses Ansinnen aus dem genannten Grund jedoch nicht. Sie hätte sich gerne eine andere Möglichkeit zur Vereinssanierung gewünscht. Eine Sanierung in Eigenregie war ihren Angaben zufolge angedacht, das Amtsgericht entschied jedoch anders.

Wie geht es nun weiter?

Geschäftsleitung und Vorstand des Kreisverbands waren für eine Auskunft nicht zu erreichen. Jedoch gab das mit der Insolvenz betraute Anwaltsbüro noch eine Mitteilung heraus. Bemerkenswert hierbei ist allerdings, dass auf der einen Seite rechts oben das Logo der Kanzlei prangt, auf der anderen das des AWO Kreisverbands - dies ist eher ungewöhnlich. Für die rund 50 Mitarbeiter sind Löhne und Gehälter erst einmal gesichert.

Insolvenzverwalter Thorsten Schleich teilt mit: "Der Kreisverband Schwarzwald-Baar, der nun Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht - Insolvenzgericht - Villingen-Schwenningen gestellt hat, bietet neben ambulanten Pflegedienstleistungen, Nachbarschaftshilfe, Essen auf Rädern sowie Beratung für Mutter-Kind-Kuren und begleitete Freizeit an.

Erwartetes Wachstum blieb aus

Nach Angaben des Vorstands sowie des Geschäftsführers des AWO-Kreisverbandes wurde es zuletzt zunehmend schwieriger Pflegekräfte zu gewinnen. Das erwartete zusätzliche Wachstum blieb aus. Ferner sind die Vergütungssätze, die auf Landesebene verhandelt werden, nicht zufriedenstellend." Zudem sei eine Tagespflege nicht ausgelastet, und eine Wohngemeinschaft konnte erst im August belegt werden.

Der Vorsitzende Heinz Herzog lässt durch den Anwalt mitteilen: "Diese Anlaufschwierigkeiten haben die Liquidität des Kreisverbandes erheblich belastet." Gerald Weiss, Geschäftsführer des Kreisverbands ergänzt: "Wir haben frühzeitig einen Insolvenzantrag gestellt, um die Sanierungsmöglichkeiten des Insolvenzverfahrens zu nutzen."

Schleich will mit seinem Team die Arbeit sofort aufnehmen und teilt mit: "Der Geschäftsbetrieb der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Schwarzwald-Baar e.V. wird uneingeschränkt fortgeführt und alle Dienstleistungen in vollem Umfang erbracht."