Weil er am Tag nach Silvester - einem Feiertag - sein Altglas in einem Container entsorgt hat, muss ein 26-Jähriger in Villingen jetzt eine Geldstrafe bezahlen. Foto: Eich

26-Jähriger hat Glascontainer an Feiertag genutzt und wird bestraft. Frechheit oder gerecht?

Villingen-Schwenningen - Typisch Deutsch, eine bodenlose Frechheit oder eine gerechte Strafe? Ein junger Mann soll fast 90 Euro zahlen, weil er an Neujahr einen Glascontainer genutzt hat.

Tatort Obere Waldstraße in Villingen. Es ist ein sonniger Nachmittag gegen 14 Uhr, ähnlich wie damals am Tattag, als der 26-Jährige an den Wertstoffcontainer tritt. Rund zehn Flaschen zerspringen kurz drauf klirrend im Container. Nach nicht mal zwei Minuten ist er wieder verschwunden.

Nichts anderes hatte der junge Mann, der anonym bleiben möchte, zur gleichen Uhrzeit an Neujahr gemacht – doch ein Umstand machte ihn damals zum Täter: Er benutzte den Container an einem Feiertag. "Das passiert mir nicht noch mal", sagt er lachend.

Das Lachen ist ihm allerdings vergangen, als er eines Abends einen Brief des Bürgeramtes öffnet. Nicht einmal vier Tage nach der Glas-Entsorgung (so schnell erreicht nicht mal ein üblicher Strafzettel einen Falschparker) war das Schreiben in seinem Briefkasten gelandet. Dort ist von einer "Ahndung von Ordnungswidrigkeiten" die Rede.

Der Vorwurf: Der junge Mann hätte am 1. Januar 2018 um exakt 13.55 Uhr den Wertstoffcontainer in der Oberen Waldstraße benutzt. "Das war eine böse Überraschung, ich war fassungslos", berichtet der Täter über seine Reaktion. Das Bürgeramt fordert ihn in dem Brief auf, eine Erklärung abzugeben, ansonsten würde ein Bußgeldbescheid erlassen werden.

Wie kommt es zu diesem Vorwurf? Wir konfrontieren die Stadtverwaltung mit dem Schreiben. "Es gab eine schriftliche Anzeige aus der Bürgerschaft", berichtet Pressesprecherin Oxana Brunner und beruft sich dabei auf die Polizeiverordnung.

Hat ein Nachbar den Verursacher verpfiffen?

Demnach ist "die Kommune für den Schutz gegen Lärmbelästigung zuständig und muss bei Verstößen dagegen tätig werden". Und: Das Benutzen der Wertstoffcontainer, so steht in der Verordnung geschrieben, sei nur an Werktagen in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr gestattet – Zuwiderhandlung ziehe eine Anzeige nach sich.

Von einem strikten Einwurfverbot zu bestimmten Zeiten ist auf dem Container jedoch keine Rede. Dort wird auf einem Schild lediglich der freundliche Wunsch an die Nutzer formuliert: "Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger!"

In der Regel, so betont Brunner, seien es tatsächlich Anzeigen aus der Bürgerschaft, auf die die Stadt reagiert – im vergangenen Jahr war dies nur ein Mal der Fall. Die Wahrscheinlichkeit, einen Verursacher "auf frischer Tat zu ertappen" sei eher gering – "die 109 Standorte für Glas mit insgesamt 327 Containern in VS werden ja nicht täglich bewacht", erklärt die Sprecherin.

Genau das hat aber wohl einer der umliegenden – vermutlich lärmempfindlichen – Nachbarn gemacht. Um den Übeltäter identifizieren zu können, hatte dieser wohl das Auto-Kennzeichen des 26-Jährigen an das Bürgeramt geschickt. "Woher soll er sonst wissen, wer ich bin?"

Eines ist jedenfalls sicher – für den Verursacher wird es richtig teuer! Brunner: "Das Bußgeld beträgt 60 Euro zuzüglich 22,50 Euro Gebühren" Also 88,50 Euro insgesamt. Zum Vergleich: Für die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer musste bis vor wenigen Monaten ebenfalls 60 Euro an Bußgeld gezahlt werden.

"Das ist wirklich harter Tobak", schüttelt der junge Mann den Kopf. Besonders bitter stößt dem Beschuldigten auf, dass er als ehrenamtlicher Feuerwehrmann Jahr für Jahr kiloweise Müll von Mitmenschen aus den Wäldern aufpickt, "und jetzt muss ich eine Strafe zahlen, weil ich mein Altglas in einen Container geworfen habe!"

Er sieht deshalb auch erst mal nicht ein, sich zu dem ungewöhnlichen Tatvorwurf zu äußern. "Ich habe das Schreiben bisher ignoriert."

Der junge Mann ist nun gespannt darauf, wie viel Aufwand das Bürgeramt in der Ahndung einer solchen Tat betreibt...