Der 29-Jährige Ralph-Thomas K. (links, hier mit seinem Verteidiger) wurde vergangene Woche Donnerstag zu einer Haftstrafe verurteilt. Nun wurde gegen das Urteil Revision eingelegt. Foto: Eich Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Mehrere Revisionen nach Urteil gegen Plattform-Köpfe

Schwarzwald-Baar-Kreis. Es schien nur Formsache, nun ist es klar: Die Akte Altermedia kann noch nicht geschlossen werden. Beim Oberlandesgericht in Stuttgart wurde Revision eingelegt. Somit ist das Urteil gegen die Betreiber der mittlerweile stillgelegten Neonazi-Plattform noch nicht rechtskräftig.

"Es sind mehrere Revisionen eingegangen", erklärt eine Sprecherin des Gerichts am Freitag auf Anfrage des Schwarzwälder Boten. Welcher der Angeklagten gegen das Urteil des 5. Strafsenats unter dem Vorsitz von Herbert Anderer vorgehen, ist allerdings noch nicht klar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch der St. Georgener Ralph-Thomas K., der wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde, seine Verurteilung anfechten wird.

Revision schon angekündigt

Die hatte sein Verteidiger beim Plädoyer bereits angekündigt. Der Grund: Er sah es als problematisch an, dass "nur Personen mit rechter politischer Gesinnung" die Gründung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Dies sei "verfassungsrechtlich problematisch", da ein Gesetz nicht willkürlich oder nur gegen eine bestimmte Personengruppe angewendet werden dürfe. Ob die damalige Begründung auch bei der Revision eine Rolle spielt, ist jedoch noch unklar.

Innerhalb eines Monats muss die Revision nun begründet werden. Anschließend wird entschieden, ob die Revision wegen Unzulässigkeit verworfen wird oder ob das Gericht eingelegte Revision für begründet hält und das Urteil aufhebt.

Neben dem 29-jährigen St. Georgener wurden nach insgesamt 13 Verhandlungstagen die 49 Jahre alte Jutta V. aus Nordrhein-Westfalen sowie zwei weitere Frauen zu Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren verurteilt.